EU-Kommission verabschiedet Anpassung von 9 EG-Richtlinien

EU-Kommission verabschiedet Anpassung von 9 EG-Richtlinien

Nach den Vorstellungen der EU-Kommission sollen neun EG-Richtlinien quasi auf einen Streich an den EG-Beschluss 768/2008/EG und an die EG-Verordnung 765/2008 angepasst werden. Damit soll der Prozess der ursprünglich gedachten Anpassung dieser Richtlinien im Rahmen evtl. anstehender Änderungen im Laufe der kommenden Jahre beschleunigt werden. Siehe hierzu die Pressemitteilung der EU-Kommission vom 21.11.2011

Mehr Produktsicherheit in neun Branchen

Der Hintergrund ist nach der Pressemitteilung der EU-Kommission:

"Die Angleichung der neun Richtlinien betrifft unter anderem die Begriffsbestimmungen (z. B. "Hersteller", "Bereitstellung auf dem Markt" und "CE-Kennzeichnung"), die Verpflichtungen der Wirtschaftsakteure, die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit, die Konformitätsbewertungsstellen und - verfahren und die CE-Kennzeichnung."

Im einzelnen wird den Mitgliedstaaten von der EU-Kommission vorgeschlagen, folgende Richtlinie zu ändern:

  • Niederspannungsrichtlinie: Richtlinie 2006/95/EWG
  • Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit: Richtlinie 2004/108/EG
  • Richtlinie über einfache Druckbehälter: Richtlinie 2009/105/EG des Rates
  • Messgeräterichtlinie: Richtlinie 2004/22/EG
  • Richtlinie über nichtselbsttätige Waagen: Richtlinie 2009/23/EG
  • Richtlinie über Explosivstoffe für zivile Zwecke: Richtlinie 93/15/EWG des Rates
  • Pyrotechnische Gegenstände: Richtlinie  2007/23/EG
  • ATEX-Richtlinie: Richtlinie 94/9/EG (Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen)
  • Richtlinie über Aufzüge: Richtlinie 95/16/EG

Nicht mehr in dem Paket ist die zunächst eigentlich auch vorgesehene Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG. Diese wurde am Ende herausgelöst, weil die notwendige Anpassung an die sog. CLP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) weitere Untersuchungen notwendig macht. Auch ist ein separates "impact assessment" (Folgenabschätzung) notwendig. Der Vorschlag zur Änderung der Druckgeräterichtlinie wird deshalb so lange zurückgestellt.

Eine Übersicht über das Verfahren finden sie hier:

Single market for goods

Die Ratspräsidentschaft hat im Dezember bereits mit den ersten Verhandlungen begonnen.

Nicht in dem Paket ist die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die damit zukünftig nicht mehr in allen Punkten konform mit den anderen angepassten Richtlinie sein wird. Hier hat man zugunsten einer Kontinuität auf eine Änderung verzichtet, weil die neue Maschinenrichtlinie ja erst vor ca. 2 Jahren in Kraft getreten ist.

Das Thema "Auswirkungen des NLF auf das Produktsicherheitsgesetz" wird auf dem Produktsicherheitstag am 14. März 2012 ausführlich behandelt.

Ausführliche Informationen zum Produktsicherheitstag

Kommentierung zu "Gebrauchtmaschinen" auf Produktsicherheitsgesetz umgestellt

Das neue Produktsicherheitsgesetz -ProdSG- ist am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten und hat gleichzeitig das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz abgelöst.

Der Anwendungsbereich des neuen ProdSG hat sich gegenüber dem alten GPSG geändert. So werden zwar wie bisher neue und gebrauchte Produkte erfasst, aber der B-to-B Bereich beschränkt sich zukünftig nicht nur auf "verwendungsfertige Arbeitsmittel", sondern auf alle Produkte, unabhängig von ihrer "Verwendungsfertigkeit".

Das hat auch Auswirkungen auf das "Bereitstellen auf dem Markt" -wie es jetzt heißt- von Gebrauchtmaschinen. So werden zukünftig auch gebrauchte unvollständige Maschinen erfasst. Geändert haben sich auch die Sicherheitsanforderungen in dem sogenannten "nicht harmonisierten Bereich" des neuen Gesetzes. So dürfen zukünftig nach § 3(2) ProdSG nur noch sichere gebrauchte Produkte auf dem Markt bereitgestellt werden. Zeitlicher Maßstab für die Sicherheitsanforderungen ist der Zeitpunkt des "Bereitstellen auf dem Markt" und nicht mehr wie nach dem alten GPSG der "Zeitpunkt ihres ersten Inverkehrbringens in der Bundesrepublik".

Beim Bereitstellen auf dem Markt von Gebrauchtmaschinen muss unterschieden werden zwischen:

  • EU-Regelungen für den Gebrauchtmaschinenhandel
    • Die Einfuhr gebrauchter Maschinen in den EWR
    • Das Inverkehrbringen einer "bedeutend veränderten" gebrauchten (unvollständigen) Maschine
    • Die "bedeutende Veränderung" einer gebrauchten (unvollständigen) Maschine für die eigene Verwendung
    • Bereitstellen von unveränderten (unvollständigen) Gebrauchtmaschinen für Verbraucher auf dem Markt
    • Wiederaufarbeiten einer Gebrauchtmaschine für Verbraucher
    • Beeinflussung von Sicherheitseigenschaften einer gebrauchten (unvollständigen) Maschine für Verbraucher und Bereitstellen dieser (unvollständigen) Maschine auf dem Markt
  • Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes -ProdSG- für den Gebrauchtmaschinenhandel
    • Inverkehrbringen von Gebrauchtmaschinen
    • Bereitstellen von unveränderten Gebrauchtmaschinen auf dem Markt
    • Wesentliche Veränderung einer Gebrauchtmaschine -auch für die eigene Verwendung-
    • Wiederaufarbeiten einer Gebrauchtmaschine und Bereitstellen dieser Maschine auf dem Markt
    • Beinflussung von Sicherheitseigenschaften einer gebrauchten Maschine für Verbraucher und Bereitstellen dieser Maschine auf dem Markt
  • Integration von Gebrauchtmaschinen in Maschinenanlagen

Die Kommentierung zu den Gebrauchtmaschinen auf "maschinenrichtlinie.de" wurde deshalb an die neue rechtliche Lage angepasst:

Gebrauchtmaschinen

Das Thema "Gebrauchtmaschinen" wird auf dem Produktsicherheitstag am 14. März 2012 in Köln ausführlich behandelt.

Ausführliche Informationen zum Produktsicherheitstag

Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz in Kraft getreten

Am 25. November 2011 ist das Gesetz zur Novellierung des Energiebetriebene-
Produkte-Gesetzes (EBPG) in Kraft getreten. Es setzt die neugefasste Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG in deutsches Recht um. Gleichzeitig wird der Titel des Gesetzes umbenannt in

Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)

In einer Presserklärung weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie unter anderem darauf hin:

"Für deutsche Hersteller, die in Sachen Energie und Ressourceneffizienz schon heute in vielen Bereichen Marktführer sind, bieten Effizienzstandards die Chance, weitere Marktanteile zu gewinnen und neue Märkte zu erschließen."

Weitere Informationen:

www.ebpg.bam.de

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
  • Fax: 02208/5001878
  • Mail: info@maschinenbautage.eu