Vision für den Binnenmarkt

EU-Kommission stellt ihre Vorstellungen zur zukünftigen "CE-Entwicklung" vor

Am 22.1.2014 hat die EU-Kommission in dem Papier

Eine Vision für den Binnenmarkt für Industrieprodukte

ein Konzept vorgestellt, wie sie sich die zukünftige Entwicklung der Binnenmarktvorschriften vorstellt.

Die EU-Kommission stellt in dem Papier einleitend fest:

"... Mit dieser Mitteilung sollen einige Empfehlungen für die Rechtsetzung auf dem Binnenmarkt für Industrieprodukte formuliert und eine umfassende Vision für das nächste Jahrzehnt skizziert werden. ... Sie erfasst somit ein breites Produktspektrum, darunter Maschinen unterschiedlichster Art, ..., elektrische und elektronische Geräte, ... . ... Die Vorschriften der Union, die unlängst umfassend überarbeitet wurden, insbesondere die Rechtsvorschriften für Medizinprodukte, Kosmetika, Bauprodukte, Sicherheit von Verbraucherprodukten und Marktüberwachung sind nicht Gegenstand dieser Mitteilung. ..."

Die EU-Kommission stellt weiterhin u.a. fest:

3.3. ... scheut erforderlichenfalls aber auch keine tiefgreifenden Reformen

und kündigt hier eine Bewertung der Maschinenrichtlinie in 2015 an.

Im weiteren Verlauf des Papiers erklärt die EU-Kommission dann u.a.:

  • Als bevorzugtes Instrument für die Umsetzung der EU-Harmonisierungsvorschriften sollten Verordnungen anstatt Richtlinien dienen.
  • Es sollte erwogen werden, ob eine auf dem Beschluss 768/2008/EG aufbauende Querschnittsverordnung mit einheitlichen Begriffsbestimmungen und anderen einheitlichen Elementen sinnvoll wäre, die auf sämtliche Harmonisierungsvorschriften der Union anwendbar wären.
    Das deutsche Produktsicherheitsgesetz wird hierzu als Beispiel angeführt.
  • Die nationalen Normungsorganisationen sollten dazu aufgefordert werden, auf ihren Websites kostenfrei abrufbare Kurzfassungen harmonisierter Normen bereitzustellen.
  • Den Unternehmen sollte es weiterhin freigestellt sein, ob sie lieber eine einzige Konformitätserklärung oder für jede geltende EU-Harmonisierungsvorschrift für Produkte jeweils eine eigene Konformitätserklärung ausstellen.

Weitere Diskussionen um das Thema "Schaltschrank"

Die Diskussionen um das Thema "Schaltschrank als Sicherheitsbauteil" flackern immer wieder auf. Einziges Ziel der Diskussionen ist immer wieder, einen Weg aus der von einigen Schaltschrankherstellern scheinbar "ungeliebten" Maschinenrichtlinie herauszufinden.

Die Rechtslage ist in dem nachfolgend verlinkten Aufsatz logisch aufbereitet:

Der Schaltschrank unter dem Dach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Unser Autor hat dazu noch zwei jüngst an ihn herangetragene Punkte in seinem Online-Kommentar auf "maschinenrichtlinie.de" zum Thema "Sicherheitsbauteile" aufgegriffen:

Neues aus dem Onlinekommentar zur Maschinenrichtlinie

Überarbeitet bzw. neu aufgenommen in unseren Onlinekommentar zur Maschinenrichtlinie auf der Website wurden weiterhin folgende Themen:

www.maschinenrichtlinie.de

sind folgende Themen:

Weiterhin wurden wieder diverse Teile des EU-Leitfadens zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergänzt. Nach Abschluss dieser Arbeiten werden Sie den kompletten Text des EU-Leitfadens in deutsch und englisch auf unserer Website zugeordnet zu den einzelnen Themen finden.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
  • Fax: 02208/5001878
  • Mail: info@maschinenbautage.eu

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