Bundesrat stimmt Novelle der Betriebssicherheitsverordnung zu

Frohes Fest und einen guten Rutsch

wünscht Ihnen das gesamte Team der MBT Mechtersheimer GbR.

Für das kommende Jahr wünschen wir Ihnen alles Gute.

Gerne stehen wir Ihnen auch im neuen Jahr weiterhin mit Rat und Tat in Sachen "CE" zur Seite.

Neue Betriebssicherheitsverordnung auf der Zielgeraden

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 28.11.2014 der neuen Betriebssicherheitsverordnung grundsätzlich zugestimmt. Allerdings hat er der Bundesregierung umfangreiche Maßgaben / Änderungen mit auf den Weg gegeben.

Die Maßgaben / Änderungen des Bundesrates werden nunmehr vom BMAS in den Text der neuen Betriebssicherheitsverordnung eingearbeitet. Diese Fassung der Verordnung soll dann dem Kabinett der Bundesregierung auf seiner Sitzung am 6. Januar 2015 zur endgültigen Zustimmung vorgelegt werden. Es kann damit gerechnet werden, dass die neue Verordnung -nach Zustimmung des Kabinetts- Ende Januar / Anfang Februar 2015 im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht wird.

In Kraft treten soll die neue Betriebssicherheitsverordnung am 1. Juni 2015.

Im Rahmen des Produktsicherheitstages am 29. April 2015, Maritim Hotel Bonn, wird die neue Verordnung von den Protagonisten vorgestellt. Erfahren Sie aus erster Hand, was mit der neuen Verordnung auf Sie zukommt:

Konferenz
Neue Betriebssicherheitsverordnung
29. April 2015

Neuer EU-Binnenmarktleitfaden "BlueGuide 2014" übersetzt

Die EU-Kommission hatte im März 2014 die Arbeiten zum neuen europäischen Binnenmarktleitfaden (Blue Guide) abgeschlossen und den Leitfaden zunächst nur in englischer Sprache veröffentlicht. In dem Binnenmarktleitfaden der EU-Kommission werden übergreifende Themen des Binnenmarktrechts kommentiert. Jetzt liegt hierzu auch die deutsche Übersetzung vor.

Siehe hierzu:

EU-Binnenmarktleitfaden "Blue Guide" -DE-

Schnittstelle Maschinenrichtlinie / Bauprodukteverordnung

Die Schnittstelle Maschinenrichtlinie / Bauprodukteverordnung steht immer wieder in der Diskussion. Dazu kommt das nationale Baurecht, das nicht in allen Punkten mit dem Binnenmarktrecht für Maschinen im Einklang zu stehen scheint. Siehe hierzu auch das aktuelle EuGH-Urteil zur sog. Bauregelliste vom 16. Januar 2014, über das wir bereits berichtet haben.

Siehe hierzu ausführlich:

EuGH zu Bauregelliste:
Nationale Bestimmungen zusätzlich zu "CE" sind unzulässig

Unser Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, hat das Thema kommentiert und hierzu auch eine Präsentation auf der Website www.maschinenrichtlinie.de veröffentlicht:

Schnittstelle Maschinenrichtlinie / EU-Bauprodukte-VO

MBT-Veranstaltungen 2015

Wir haben den Terminplan für 2015 fertig gestellt. Unsere Jahresübersicht finden Sie hier:

MBT Jahresübersicht 2015

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
  • Fax: 02208/5001878
  • Mail: info@maschinenbautage.eu

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