EU verschärft Kriterien zur "Wesentlichen Veränderung"

Das Team der MBT Mechtersheimer wünscht Ihnen ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2015.

Wir freuen uns, wenn wir Ihnen auch im neuen Jahr wieder mit Rat und Tat in Sachen "CE" zur Seite stehen können. Sei es in dem wir Ihre "CE-Fragen" per Mail oder telefonisch beantworten oder dass wir Sie im Rahmen einer unserer verschiedenen Veranstaltungen persönlich begrüßen dürfen.

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EU-BlueGuide: Bei Risikozunahme immer neues Produkt!

Die EU-Kommission hatte im März 2014 die Arbeiten zum neuen europäischen Binnenmarktleitfaden (Blue Guide) abgeschlossen. Wir haben darüber berichtet.

 

Deutlich verschärft wurde von der EU-Kommission hierin die Sichtweise, wann für ein Produkt eine "erhebliche Veränderung" oder wie es im deutschen Sprachgebrauch heißt eine "wesentliche Veränderung" vorliegt. Hier heißt es jetzt in der deutschen Übersetzung des Binnenmarktleitfadens:

"Ergibt die Risikobewertung, dass die Art der Gefahr sich geändert und das Risiko zugenommen hat, so muss das modifizierte Produkt wie ein neues Produkt behandelt werden".

Der alte Text sprach noch von "sollte" und "in der Regel" und ließ für die konkrete Auslegung einen kleinen Spielraum. Dieser Spielraum wurde in Deutschland im Rahmen des auf den BlueGuide gestützten Interpretationspapiers für die "wesentliche Veränderung von Maschinen" genutzt, um zu einer praktikablen Lösung für den Maschinenbau zu kommen.

Anzumerken ist auch, dass die deutsche Übersetzung des BlueGuide 2014 in dem o.a. Satz gleich drei Übersetzungsfehler enthält. Diese Fehler wirken sich wesentlich auf die Interpretation aus.

Unser Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, hat das Thema aufgearbeitet und die neue EU-Interpretation auch graphisch dargestellt. Weiterhin hat er den Unterschied zum deutschen Interpretationspapier textlich und graphisch deutlich herausgearbeitet.

Zu dem Thema siehe ausführlich:

Erhebliche Veränderung nach EU-BlueGuide

 

sowie

Wesentliche Veränderung:
EU-Interpretation versus D-Interpretation

 

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Neue BetrSichV: Bundeskabinett beschließt endgültig

<p>Die Bundesregierung hat auf der Kabinettssitzung am 7. Januar 2015 den <a href="http://www.maschinenrichtlinie.de/news/#c3945" target="_blank" title="Maßgaben des Bundesrates">Maßgaben des Bundesrates</a> zugestimmt und die Novelle der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- endgültig verabschiedet. Die neue Verordnung wird Ende Januar / Anfang Februar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.</p>
<p>Zu den Eckpunkten der neuen Verordnung siehe unsere News vom 27.8.2014:</p>
<p align=center><a href="http://www.maschinenrichtlinie.de/news/#c3919" target="_blank" title="Kabinett beschließt Novelle der Betriebssicherheitsverordnung"><b>Kabinett beschließt Novelle der Betriebssicherheitsverordnung</b></a></p>
<p>Den endgültigen Text der neuen BetrSichV lesen Sie hier:</p>
<p align=center><a href="http://www.maschinenrichtlinie.de/fileadmin/dokumente/2015-01-07_BetrSichV_Verordnung_Neuregelung_Anforderungen_an_Arbeitsschutz_bei_Verwendung_von_Arbeitsmitteln_und_Gefahrstoffen.pdf" target="_blank" title="Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen"><b>Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen</b></a></p>
<p>Am 29. April 2015 werden wir im Rahmen einer Konferenz im Maritim Hotel Bonn die neue Verordnung aus verschiedenen Blickwinkeln vorstellen. Dazu konnten wir auch die Protagonisten der Verordnung als Referenten gewinnen. Wir freuen uns, Sie auf der Veranstaltung begrüßen zu können.</p>
<p align=center><a href="http://www.maschinenbautage.eu/?id=647" target="_blank" title="Produktsicherheitstag 2015 Novelle der Betriebssicherheitsverordnung"><b>Produktsicherheitstag 2015<br>Novelle der Betriebssicherheitsverordnung</b></a></p>

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Ortsfeste Anlagen im Sinne der EMV-Richtlinie 2008/104/EG

<p>Die EMV-Richtlinie 2008/104/EG regelt im europäischen Binnenmarkt die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln und stellt Anforderungen an diese Betriebsmittel. Dabei unterteilt sie die Betriebsmittel in Geräte und ortsfeste Anlagen. Für ortsfeste Anlagen gelten formale Erleichterungen.</p>
<p>Unser Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, ist der Frage nachgegangen, was genau die EMV-Richtlinie unter dem Begriff <b>"orstfeste Anlage"</b> versteht. Siehe hierzu:</p>
<p align=center><a href="http://www.maschinenrichtlinie.de/ce-faq/spezielle-richtlinien/#c3947" target="_blank" title="Ortsfeste Anlagen im Sinne der EMV-Richtlinie 2008/104/EG">Ortsfeste Anlagen im Sinne der EMV-Richtlinie 2008/104/EG</a></p>

Neues Urteil in der Urteilssammlung zur Instruktionspflicht eines Herstellers

Das OLG Bamberg hatte bereits 2009 entschieden, wie weit die Instruktionspflicht eines Herstellers gehen kann.

Ein privater Verbraucher hatte sich im Rahmen von Betonarbeiten erhebliche Verätzungen an den Knien zugezogen, weil er sich bei der Verarbeitung in den nassen Beton gekniet hatte. Das OLG Bamberg hat hierzu entschieden, dass der Hersteller im Rahmen der Produkthaftungsanforderungen auf die Gefahren beim unsachgemäßen Verarbeiten von Beton hinweisen muss. Hierbei muss er auch den Fehlgebrauch berücksichtigen, gerade, wenn sein Produkt auch in die Hände von Personen gelangen kann, die mit den Gefahren nicht vertraut sind.

Zu dem Urteil siehe:

Mangelnde Instruktion

2005 hatte das OLG Koblenz für den Hersteller einer Knetermaschine entschieden. Hier ging es um den Fehlgebrauch einer Knetermaschine, der zu einer erheblichen Verletzung des Bedieners geführt hatte. Da diese Maschine nach Auffassung des Gerichtes nur in die Hände von Profis gelangen konnte, war es nach Auffassung des Gerichtes nicht erforderlich auf den Fehlgebrauch hinzuweisen. Siehe:

Warnung gegen Fehlbedienung bei Profimaschinen

In der Urteilssammlung auf www.maschinenrichtlinie.de finden Sie inzwischen 23 Urteile mit Relevanz für den Maschinen- und Anlagenbau.

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Maschinenbautage Köln 2014: Fotogalerie online

Wir haben die Bilder von den Maschinenbautagen 2014 veröffentlicht. Sehen Sie sich gerne einmal um:

Gerne begrüßen wir Sie auf den Maschinenbautagen 2015.

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Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
  • Fax: 02208/5001878
  • Mail: info@maschinenbautage.eu

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