Korrektur der Meldung: Referentenentwurf zur 14. ProdSV (Druckgeräteverordnung) ist online

Referentenentwurf zur 14. ProdSV (Druckgeräteverordnung) ist online

Bei unserer heutigen Meldung zur neuen Druckgeräteverordnung waren wir in Bezug auf die nationale Umsetzungsfrist unserer Zeit ein Jahr im Voraus. Bitte entschuldigen Sie das Versehen. Nachfolgend die korrigierte Meldung:

Die EU-Kommission hatte am 27. Juni 2014 die neue Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU veröffentlicht.

RICHTLINIE 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 15. Mai 2014

zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt
(Neufassung)

Die Richtlinie ist am 17. Juli 2014 in Kraft getreten.

Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU

Die neue Druckgeräterichtlinie muss von den Mitgliedstaaten bis zum 18. Juli 2016 in nationales Recht übernommen werden. Für Artikel 13 (Einstufung von Druckgeräten) gilt hier allerdings mit dem 28.2.2015 eine erheblich kürzere Frist. Anzuwenden durch den Hersteller ist die neue Verordnung dann am 19. Juli 2016 bzw. in Bezug auf Artikel 13 ab dem 1. Juni 2015.

Das BMAS hat jetzt den Referentenentwurf der neuen Druckgeräteverordnung veröffentlicht:

Referentenentwurf Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV -

To top

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
  • Fax: 02208/5001878
  • Mail: info@maschinenbautage.eu

To top