Wesentliche Veränderung von Maschinen: Neues Interpretationspapier

BMAS veröffentlicht neues Interpretationspapier

Das BMAS hat am 9. April 2015 ein neues Interpretationspapier zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht:

Gemeinsamen Ministerialblatt

Das neue Interpretationspapier löst das bisherige Interpretationspapier aus dem Jahr 2000 ab. Das bisherige Papier war noch auf das Gerätesicherheitsgesetz -GSG- gestützt und auch die Normenbezüge waren veraltet. Das BMAS hat das Papier deshalb an die aktuelle Rechtslage angepasst und bei dieser Gelegenheit auch inhaltliche Änderungen vorgenommen.

Die wesentliche inhaltliche Änderung ist, dass nunmehr alle Arten von Schutzeinrichtungen genutzt werden können, um der wesentlichen Veränderung zu "entgehen". Einzige Voraussetzung: Sie müssen "einfach" sein. Was das BMAS darunter versteht, wird im Interpretationspapier erläutert.

Ergänzt wurde in dem neuen Interpretationspapier das Prinzip der Vorgehensweise zur Feststellung einer wesentlichen Veränderung bei einer Anlagenänderung. Hierzu wurde die von unserem Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, bereits Anfang 2000 entwickelte und seither in vielen Vorträgen vorgestellt modulare Methode übernommen.

Eine ausführliche Kommentierung unseres Autors, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, zum neuen Interpretationspapier "Wesentliche Veränderung von Maschinen", incl. zwei erläuternder Graphiken, finden Sie hier:

Wesentliche Veränderung von Maschinen in 2015 neu interpretiert

Den kompletten Text des neuen Interpretationspapier "Wesentliche Veränderung von Maschinen" des BMAS finden Sie hier:

Wesentliche Veränderung von Maschinen

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Diskutieren Sie mit unseren Experten das neue Interpretationspapier "Wesentliche Veränderung von Maschinen"

Unsere Referenten haben das nächste Seminar "Maschinenanlagen / Technische Anlagen" -21./22. April 2015 in Bonn- schon an das neue Interpretationspapier "Wesentliche Veränderung von Maschinen" angepasst:

Seminar Maschinenanlagen / Technische Anlagen

Diskutieren Sie mit unseren Experten, wie sich das neue Interpretationspapier auf Ihre tägliche Praxis auswirkt.

Neue SISTEMA Version 1.1.7 fehlerhaft

Das IFA hatte am 2. April 2015 folgende Meldung herausgegeben:

"SISTEMA-Newsletter 02 - 2015

SISTEMA Version 1.1.7 enthält einen kritischen Fehler

SISTEMA version 1.1.7 has a critical error

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir müssen Sie leider darüber informieren, dass die neue Version 1.1.7 einen kritischen Fehler enthält. Das Löschen von Elementen, Blöcken oder Subsystemen kann dazu führen, dass die Ergebnisse nicht aktualisiert werden.

Beim Öffnen eines Projektes werden die Ergebnisse korrekt berechnet.

Bis eine neue Version 1.1.8 erscheint, nutzen Sie bitte noch die ältere Version 1.1.6, die Sie hier herunterladen können:

http://www.dguv.de/ifa/Praxishilfen/Software/SISTEMA/index.jsp

Bitte leiten Sie diese Email an SISTEMA-Anwender weiter, die diesen Newsletter nicht erhalten haben."

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Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
  • Fax: 02208/5001878
  • Mail: info@maschinenbautage.eu

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