Roboter teachen in T1: Sicher oder nicht sicher begrenzte Geschwindigkeit

Roboter teachen in T1: Sicher oder nicht sicher begrenzte Geschwindigkeit

Unter der Überschrift:

Maschinenrichtlinie versus EN ISO 10218 "Industieroboter- ..."

hat unserer Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, die einschlägigen Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG zum sicheren Teachen eines Industrieroboters den Anforderungen der EN ISO 10218-2 gegenüber gestellt.

Die Kommentierung unseres Autors zum Thema "Sicher reduzierte Geschwindigkeit oder nur reduzierte Geschwindigkeit" hatte in bestimmten Fachkreisen der Robotik jüngst eine kontroverse Diskussion ausgelöst. So wird auch die Auffassung vertreten, dass es nach der EN ISO 10218-2 ausreicht, wenn die Geschwindigkeit eines Industrieroboters lediglich prozessgesteuert -d.h. mit einer unsicheren Steuerung- reduziert wird und nur der Zustimmschalter des Bedieners in sicherer Technik ausgeführt wird.

Abgesehen davon dass eine solche Lösung gegen die einschlägigen Bestimmungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verstößt, wird der Bediener mit einer solchen unsicheren Technik einem nicht hinnehmbar hohen Risiko ausgesetzt.

Siehe hierzu auch das nachfolgende Video:

Der Film zu sicher reduzierter Geschwindigkeit

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The video for the safely limmeted speed

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EU-Regelung zur "Wesentlichen Veränderung"

Vielfach unbemerkt hat die EU in den sog. NLF-Richtlinien das Thema "Veränderung von Produkten und seine rechtlichen Folgen" erläutert. Der EU-Beschluss 768/2008 "Gemeinsamer Rechtsrahmen für Binnenmarktrichtlinien" enthält einen entsprechenden Erwägungsgrund, der bereits in die neuen Binnenmarktvorschriften ab 2014 übernommen wurde.

Auch wenn ein solcher Erwägungsgrund keine rechtlich bindende Vorschrift darstellt, erläutert der europäische Gesetzgeber damit, wie bestimmte Rechtstexte der entsprechenden EU-Regelung zu verstehen sind. D.h. mit dem o.a. Erwägungsgrund stellt er klar, ab wann bei einem umgebauten Produkt die EU-Regelungen wie für ein neues Produkt greifen.

Zu dem Thema siehe ausführlich:

Wesentliche Veränderung in EU-Rechtsvorschriften

Hieran wird auch die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im derzeit laufenden Änderungsverfahren angepasst werden.

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NEU: Seminartermin SOFTEMA steht fest

Dr. Michael Huelke
Dr.-Ing. Björn Ostermann

Angekündigt hatten wir es bereits. Jetzt geht es los. Wir starten am 12./13. Dezember 2019 mit unserem neuen Seminar / Workshop SOFTEMA im Hilton Bonn.

Sie programmieren die Sicherheitsfunktionen von Sicherheitssteuerungen im Maschinen-und Anlagenbau. Sie benötigen dazu eine Software, mit der Sie Ihre Programme spezifizieren, validieren und prüfen können. Dann ist die Software SOFTEMA das geeignete Instrument für Sie.

Lernen Sie in Theorie und Praxis das neue Tool SOFTEMA kennen.

Ausführliche Informationen zum Seminar / Workshop SOFTEMA

Unsere beiden Referenten, Dr. Michael Huelke und Dr.-Ing. Björn Ostermann freuen sich auf Ihren Besuch unseres Seminars / Workshops SOFTEMA.

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