Änderung der Liste der harmonisierten Normen nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Änderung der Liste der harmonisierten Normen nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Die EU-Kommission hat am 2.4.2020 im Amtsblatt L 102/6 mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2020/480 Änderungen zu der Liste der harmonisierten Normen für Maschinen in Bezug auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bekanntgegeben:

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2020/480 DER KOMMISSION
vom 1. April 2020

Dieser Beschluss ändert erneut die Liste der im EU-Amtsblatt C 92/1 am 9.3.2018 bekanntgemachten harmonisierten Normen. D.h. er ersetzt diese Liste nicht, sondern ändert sie lediglich ab.

In Erwägungsgrund 3 des Beschlusses weist die EU-Kommission darauf hin:

"Auf der Grundlage des Auftrags M/396 hat das CEN folgende neue harmonisierte Normen ausgearbeitet: EN ISO 18497:2018 über die Sicherheit hochautomatisierter landwirtschaftlicher Maschinen, EN 14033-4: 2019 über technische Anforderungen an Fahrbetrieb und Arbeitseinsatz von Bahnanwendungen in Schienennahverkehrssystemen, EN 16770:2018 über Absauganlagen für Holzstaub und Späne bei der Innenaufstellung von Holzbearbeitungsmaschinen, EN 16712-4:2018 über Leichtschaum-Generatoren, EN 62841-4-2:2019 über besondere Sicherheitsanforderungen für Heckenscheren, EN 62841-3-12:2019 über besondere Sicherheitsanforderungen für transportable Gewindeschneidmaschinen, EN ISO 20607:2019 über die Gestaltung der sicherheitsrelevanten Teile von Betriebsanleitungen von Maschinen sowie EN 17067:2018 über Sicherheitsanforderungen an Funkfernsteuerungen um Einsatz in bestimmten Forstmaschinen."

Auch aufgenommen wurde die

  • EN 60204-1:2018
    Sicherheit von Maschinen — Elektrische Ausrüstung von Maschinen — Teil 1: Allgemeine Anforderungen (IEC 60204-1:2016, modifiziert)
  • EN IEC 60204-11:2019
    Sicherheit von Maschinen — Elektrische Ausrüstung von Maschinen — Teil 11: Anforderungen an Ausrüstung für Spannungen über 1 000 V Wechselspannung oder 1 500 V Gleichspannung, aber nicht über 36 kV (IEC 60204-11:2018).

Mit der Bekanntmachung der EN ISO 20607:2019 steht erstmalig eine harmonisierte Norm für Betriebsanleitungen nach der Maschinenrichtlinie zur Verfügung.

Der Beschluss tritt am 3. April 2020 in Kraft.

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C-Normen nur für vollständige Maschinen?

Am Markt trifft man häufig auf folgende Aussage:
"Wenn die EU eine C-Norm für die Maschinenrichtlinie veröffentlicht, muss es sich bei dem in der Norm behandelten Produkt um eine vollständige Maschine handeln!"

Ist diese Aussage so richtig? Gibt es C-Normen tatsächlich nur für vollständige Maschinen? Oder gibt es auch harmonisierte C-Normen für unvollständige Maschinen?

Was ist, wenn ein Hersteller eine C-Norm, die Anforderungen für eine vollständige Maschine enthält, nicht in allen Punkten einhalten kann, weil sein Produkt bestimmungsgemäß in eine Gesamtheit von Maschinen eingebaut werden soll?

Unser Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, hat sich mit dieser Fragestellung beschäftigt und seine Kommentierung auf "maschinenrichtlinie.de" entsprechend angepasst:

C-Normen nur für vollständige Maschinen?

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Harmonisierte Normen und (noch) nicht harmonisierte Normen

Die Maschinenrichtlinie verlangt nicht die Einhaltung bestimmter (harmonisierter) Normen. Sie verlangt in den "Allgemeinen Grundsätzen Nr. 3 des Anhang I", dass der Stand der Technik eingehalten wird. Insofern ist der Stand der Technik auch die Basis für alle im Rahmen der Risikobeurteilung getroffenen Maßnahmen. Harmonisierte Normen sind dabei eine wichtige Erkenntnisquelle. Was aber ist, wenn der Stand der Technik sich gegenüber dieser Norm weiterentwickelt hat? Was ist, wenn schon Nachfolgenormen zu der harmonisierten Norm von den Normungsinstituten publiziert wurden?

Lesen Sie hierzu:

Harmonisierte Normen und (noch) nicht harmonisierte Normen

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Sprache des Typenschildes

In welcher Sprache müssen die Angaben auf dem Typenschild einer Maschine abgefasst werden? Gibt es eine Festlegung, wie z.B. bei der Betriebsanleitung, die Angaben in der Sprache des Verwenderlandes abzufassen? Oder reicht es aus, diese Angaben in einer der EU-Amtssprachen anzugeben?

Die Antwort der Maschinenrichtlinie in Anhang I, Nr. 1.7.3 heißt: Sowohl als auch!

Unser Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, hat sich mit dieser Fragestellung beschäftigt und erläutert im Rahmen seiner Kommentierung auf "maschinenrichtlinie.de" wie die Sprachenregelung für Typenschilder in der Maschinenrichtlinie zu verstehen ist:

Sprache des Typenschilds

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MBT-Veranstaltungen in CORONA-ZEITEN

Mit Erlass des MAGS NRW vom 15.3.2020 wurde verfügt, dass alle Veranstaltungen in NRW bis einschließlich 19. April 2020 nicht stattfinden dürfen. Eine richtige und wichtige Entscheidung. Ob das schon nach dem 19.4. zu Ende sein wird, darf bezweifelt werden. Wir werden die Entwicklung in Ruhe abwarten.

Wichtig ist jetzt unser aller Gesundheit! Seminare kann man später immer noch durchführen. Die Situation wird sich auch wieder entspannen. Wir freuen uns, Sie dann gesund und munter in einer unserer Veranstaltungen begrüßen zu können. Gerne können Sie sich schon zu unseren Veranstaltungen in der zweiten Jahreshälfte anmelden.

Oder vereinbaren Sie doch einfach eine individuell auf Sie zugeschnittenen Online-Schulung mit uns. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

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