BMAS legt Entwurf der neuen Maschinenverordnung vor

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Entwurf der neuen Maschinenverordnung (9. GPSGV) an die Ressorts, Länder und beteiligten Kreise zur Stellungnahme geschickt. Mit der auf § 3 Absatz 1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) gestützten Verordnung soll insbesondere die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in nationales Recht umgesetzt werden. Diese Umsetzung muss nach Artikel 26 der neuen Maschinenrichtlinie bis zum 29. Juni 2008 abgeschlossen sein. Für die Maschinen- und Anlagenhersteller ist die Verordnung dann ab dem 29. Dezember 2009 verbindlich anzuwenden. Inhaltlicher Spielraum bei der nationalen Umsetzung dieser auf Artikel 95 EG-Vertrag gestützten Richtlinie besteht nicht. Sie ist 1:1 in nationales Recht zu übernehmen.

Download des Verordnungsentwurfs und des Entwurfs der Begründung als pdf-Datei:

--> Änderungsverordnung im Entwurf <--

--> Begründung im Entwurf <--

Die neue Verordnung dient gleichzeitig der Änderung der 1. GPSGV (Niederspannungsverordnung), der 12. GPSGV (Aufzugsverordnung) und der 10. GPSGV (Sportbooteverordnung).

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

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