Leitfaden zur Maschinenrichtlinie veröffentlicht und Übergangsfrist EN 954-1 verlängert

Sehr geehrter Kunde / Sehr geehrte Kundin

das MBT Konferenzteam hat wieder einige „CE-Informationen“ für Sie zusammengestellt.

Neues Normenverzeichnis Maschinen im EU-Amtsblatt

Kurz vor Inkrafttreten der neuen Maschinenrichtlinie 2006/24/EG am 29.12.2009 hat die europäische Kommission die Liste der harmonisierten Normen für die neue Richtlinie im europäischen Amtsblatt C 309/29 vom 18.12.2009 veröffentlicht. Siehe hierzu

Harmonisierte Normen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Damit sind jetzt ein Großteil der Normen zur neuen Maschinenrichtlinie veröffentlicht, so dass die Anwender von deren Konformitätsvermutung profitieren können.

Für den Bereich der Steuerungen steht als harmonisierte Norm mit "Vermutungswirkung" z. Z. damit nur die EN ISO 13849-1 zur Verfügung. Die in der Liste der alten Maschinenrichtlinie enthaltenen Steuerungsnormen EN 62061 sowie EN 954-1 sind -noch- nicht in der Liste enthalten.

Nicht gelistet ist die EN 60204-1:2006 "Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von Maschinen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen", die noch in der entsprechenden Bekanntmachung für die Maschinenrichtlinie 98/37/EG aufgeführt war. Allerdings ist diese Norm als harmonisierte Norm zur Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG im europäischen Amtsblatt C 126/22 vom 5.6.2009 veröffentlicht. Damit löst Sie bei Ihrer Anwendung durch den Maschinenhersteller / Anlagenhersteller über Anhang I, Nr. 1.5.1 "Elektrische Energieversorgung" der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auch im Rahmen der neuen Maschinenrichtlinie die Konformitätsvermutung aus.

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Richtlinie Gasverbrauchseinrichtungen kodifiziert

Die Richtlinie 90/396/EWG wurde kodifiziert und im europäischen Amtsblatt L 330/10 vom 16.12.2009 neu bekanntgemacht.

Zum Volltext der  2009/142/EG siehe

Richtlinie für Gasverbrauchseinrichtungen 2009/142/EG

Die Richtlinie für Gasverbrauchseinrichtungen "Gasgeräterichtlinie" ist eine Produktrichtlinie, die das Inverkehrbringen von Gasgeräten und bestimmten Ausrüstungen grundsätzlich umfassend regelt. Gasgeräte können allerdings auch (unvollständige) Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sein. Insofern ist im Einzelfall zu untersuchen, welche Richtlinie für welche Gefährdung, die von dem speziellen Gasgerät ausgeht, anzuwenden ist.

Zu beachten ist insbesondere der eingeschränkte Anwendungsbereich der Gasgeräterichtlinie. Die Richtlinie 2009/142/EG gilt nach deren Artikel 1 Absatz 1 nämlich nur für Geräte, die

  • mit gasförmigen Brennstoffen betrieben werden
    und
  • bei einer Wassertemperatur von nicht mehr als 105°C betrieben werden

und das auch nur, wenn sie verwendet werden:

  • zum Kochen
  • zum Heizen
  • zur Warmwasserbereitung
  • zu Kühlzwecken
  • zu Beleuchtungszwecken
  • zu Waschzwecken

Achtung:
Geräte die speziell zur Verwendung in industriellen Verfahren in Industriebetrieben bestimmt sind fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Gasgeräterichtlinie 2009/142/EG. Diese Geräte sind durch Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie für Gasverbrauchseinrichtungen ausgenommen.

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Marktüberwachung

Ab dem 1. Januar 2010 ist die Verordnung 765/2008 zur Akkreditierung und Marktüberwachung in den Mitgliedstaaten anzuwenden, die im Rahmen des New Legislative Framework "NLF" verabschiedet wurde. Das EP wird Anfang 2010 eine Anhörung zur Frage der Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des NLF durchführen. Kernpflicht ist, dass die Mitgliedstaaten ihr nationales Marktüberwachungsprogramm gemäß Artikel 18(5) der Verordnung der EU-Kommission mitteilen müssen. Dieser Verpflichtung ist neben Deutschland bisher erst ein weiterer Mitgliedstaat (Österreich) nachgekommen.

Letzte Woche wurde ein neuer Leitfaden zum europäischen Schnellinformationssystem "RAPEX" angenommen. Das System, das bisher nur auf Verbraucherprodukte Anwendung fand, gilt über Artikel 21(4) der Verordnung ab dem 1.1.2010 für alle Produkte des freien Warenverkehrs in der Gemeinschaft. D. h. es sind zukünftig auch Investitionsgüter betroffen. Der Leitfaden wird in Kürze veröffentlicht.

Das in Artikel 23 der o. a. Verordnung vorgesehene allgemeine System für das Informationsmanagement im Rahmen der Marktüberwachung wird von der europäischen Kommission voraussichtlich öffentlich ausgeschrieben. Gute Chancen hat das bereits in vielen Mitgliedstaaten verwendete und bewährte System ICSMS.

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Deutsche Akkreditierungsstelle "DAkkS"

Das Verfahren der Notifizierung von Zertifizierungsstellen wird durch die EU-Verordnung 765/2008 neu gefasst. Zukünftig erfolgt die Benennung einer Stelle über NANDO "New Approach Notified and Designated Organisations". In diesem Verfahren muss ab dem 1. Januar 2010 <update> , soweit die entsprechende EG Richtlinie an den Beschluss 768/2008/EG angepasst ist, </update> u. a. angegeben werden, ob der Notifizierung eine Akkreditierung zugrunde liegt. Wenn nicht, muss der Mitgliedstaat der Kommission und den Mitgliedstaaten alle erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle vorlegen.

In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat am 18.12.2009 der "Verordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz" zugestimmt. Damit hat Deutschland zum 1. Januar 2010 eine nationale Akkreditierungsstelle, die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH "DAkkS".

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Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
  • Fax: 02208/5001878
  • Mail: info@maschinenbautage.eu