Änderung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durch EU-VO 1025/2012

EU Normungsverordnung 1025/2012 im EU-Amtsblatt

Mit unserem Newsletter vom 13.11.2012 hatten wir Sie informiert, dass zum 1. Januar 2013 eine neue Verordnung des europäischen Parlamentes und des Rates zur europäischen Normung in Kraft tritt. Die neue EU-VO 1025/2012 enthält einen Rechtsrahmen für die europäische Normung.

Die neue Normungsverordnung wurde heute im europäischen Amtsblatt veröffentlicht:

EU Normungsverordnung 1025/2012

To top

Richtlinienänderungen durch EU-VO 1025/2012

Durch die EU-VO 1025/2012 werden zum 1. Januar 2013 verschiedene Richtlinien geändert. Für den Maschinenbau wichtig sind insbesonders:

  • Richtlinie 89/686/EWG (Persönliche Schutzausrüstungen)
  • Richtlinie 94/9/EG (ATEX)
  • Richtlinie 95/16/EG (Aufzüge)
  • Richtlinie 97/23/EG (Druckgeräte)
  • Richtlinie 2009/105/EG (einfache Druckbehälter)

Mit den Änderungen wird das sog. Schutzklauselverfahren, d.h. die Behandlung von Einsprüchen gegen harmonisierte Normen, ab dem 1. Januar 2012 einheitlich über die EU-VO 1025/2012 geregelt. Diese neue Regelung findet sich in Artikel 11 der VO.

Neu ist hier, dass "Formelle Einwände gegen harmonisierte Normen" zukünftig durch einen Mitgliedstaat oder das Europäische Parlament vorgenommen werden können. Bisher hatten dieses Recht die Mitgliedstaaten und die europäische Kommission. Klar gestellt wurde jetzt auch, dass die europäische Kommission letztendlich entscheidet. Hierzu hat sie grundsätzlich den entsprechenden Richtlinienausschuss zu konsultieren. Ggf. können auch entsprechende Experten konsultiert werden. Die Entscheidung wird dann gemäß eines festgelegten Beratungs- bzw. Prüfverfahrens gefasst.

To top