Neues Produktsicherheitsgesetz -ProdSG- berichtigt

Neues Produktsicherheitsgesetz -ProdSG- berichtigt

Das am 1.12.2011 in Kraft getretene neue Produktsicherheitsgesetz -ProdSG- wurde mit der Berichtigung des BMAS vom 26. Januar 2012 berichtigt. Siehe hierzu die Berichtigung des Gesetzes über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts, abgedruckt im BGBl I, Nr. 6 vom 8. Februar 2012, S. 131.

Berichtigungen wurden im Produktsicherheitsgesetz -ProdSG- vorgenommen in:

  • § 33 Absatz 2 Nr. 3
  • § 37 Absatz 5 Satz 3
  • § 39 Absatz 1 Nr. 3 sowie in den Absätzen 2 und 3
    und
  • § 40

Die Berichtigungen wurden in die von Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann erarbeitete Broschüre zum Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - eingearbeitet.

Diese Broschüre enthält

  • den Rechtstext des Produktsicherheitsgesetzes -ProdSG-
  • die eingearbeitete Berichtigung des Produktsicherheitsgesetzes -ProdSG- vom 26. Januar 2012
  • die amtliche Begründung zum Produktsicherheitsgesetz -ProdSG-
  • ein verlinktes Inhaltsverzeichnis des Verfassers zum Produktsicherheitsgesetz -ProdSG- und der abgedruckten amtlichen Begründung

Download der Broschüre "Neues Produktsicherheitsgesetz -ProdSG-

Neues Produktsicherheitsgesetz - ProdSG -

Das neue Produktsicherheitsgesetz ist Thema des Produktsicherheitstags am 14. März 2012 in Köln.

Produktsicherheitstag

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Sicherheitsanforderungen an Gebrauchtmaschinen

Der Handel mit Gebrauchtmaschinen hat im Binnenmarkt eine große Bedeutung. Dabei ist nicht nur der Verkauf, sondern auch das “Verleihgeschäft“ im Verbraucherbereich wie im B-to-B Geschäft zu betrachten. Selbst das Verschenken einer gebrauchten Maschine kann unter die Bestimmungen des ProdSG fallen.

Neben technischen Fragestellungen ist die häufigste Frage, welche rechtlichen Vorgaben und hier insbesondere die Vorgaben für die Sicherheit beim Bereitstellen auf dem Markt zu beachten sind. Auch die Frage nach der Verantwortung für die Einhaltung der Bestimmungen wird gestellt.

Unsere Autoren. Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, Dipl.-Ing. Dirk Moritz und RegDir Joachim Geiß, haben die Sicherheitsanforderungen des Produktsicherheitsgesetzes für Gebrauchtmaschinen in einem Fachartikel erläutert.

Sichere Gebrauchtmaschinen auf dem Markt bereitstellen

Der Gebrauchtmaschinenhandel nach dem neuen Produktsicherheitsgesetz ist ein Thema des Produktsicherheitstags am 14. März 2012 in Köln.

 

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Dänische Ratspräsidentschaft startet Verhandlungen zum Alignment Package

Am 16. Januar 2012 nahm die dänische Ratspräsidentschaft in einer ersten Ratsarbeitsgruppensitzung für 2012 die Verhandlungen der Mitgliedstaaten zum Alignmentpackage in Angriff. Auf der Tagesordnung standen die Pflichten der Wirtschaftsakteure (Hersteller, Einführen und Händler) sowie die Marktüberwachungsbestimmungen für die neun betroffenen EU Richtlinien (Pyrotechnik, zivile Explosivstoffe, EMV, LVD, ATEX, Aufzüge, einfache Druckbehälter, Waagen und Messwesen).

Erörtert wurde zur Aufzugsrichtlinie intensiv die Rolle der Montagebetriebe. Zum Marktüberwachungskapitel wurde unter anderem von mehreren Staaten vorgebracht, dass - abweichend vom Beschluss 768/2008/EU - im Falle eines "serious risk" nicht von der Marktüberwachung gefordert werden kann, die betroffenen Produkte noch darauf zu überprüfen, ob sie alle anderen Richtlinienanforderungen erfüllen.

Die dänische Ratspräsidentschaft plant noch fünf weitere Ratsarbeitsgruppensitzungen im ersten Halbjahr 2012. Die Konformitätsbewertungsmodule der verschiedenen Richtlinien sollen dabei parallel, in einer virtuellen Gruppe, überprüft werden.

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Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
  • Fax: 02208/5001878
  • Mail: info@maschinenbautage.eu