Abnahmeprüfung von Maschinen und Anlagen

Präsentation "EU-Leitfaden Maschinenrichtlinie"

Auf den Maschinenbautagen Köln 2017 hat unser Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann einen Vortrag gehalten mit dem Titel: EU-Guide Maschinenrichtlinie - Interpretation? Rechtsfortschreibung? Die EU-Kommission hatte uns gebeten, die Präsentation für Diskussionen in den einschlägigen EU-Arbeitsgruppen in einer englischsprachigen Übersetzung zur Verfügung zu stellen. Die Übersetzung der Präsentation ist nunmehr fertig und liegt der EU-Kommission (EU-Maschinenausschuss) vor. Gerne stellen wir Ihnen diese Präsentation auch zur Verfügung:

EU-Guide Machinery Directive 2006/42/EC
(Presentation: Machinery Days Cologne 2017)

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Wenn die Lebensdauer einer Maschine / Anlage abläuft

Ein Hersteller hat in der Betriebsanleitung die Lebensdauer der Maschine / Anlage mit 20 Jahren angegeben. Die Maschine / Anlage soll aber weiter betrieben werden, da sie noch "einen guten Eindruck" macht und immer noch "ihren Dienst tut". Ist das zulässig? Was ist ggf. zu tun um die Maschinen / Anlagen nach Ablauf dieser vom Hersteller vorgegebenen Lebensdauer sicher weiter betreiben zu dürfen?

Siehe hierzu die FAQ:

Lebensdauer abgelaufen. Was ist zu tun?

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Verlängerte Werkbank im Produktrecht

Wenn ein Hersteller von Maschinen seine Produktion auslagert und ganz oder teilweise an sogenannte "Lohnfertiger" vergibt, treten diese öffentlich rechtlich nicht als "Hersteller" auf. Sie fungieren lediglich als "verlängerte Werkbank" des Auftraggebers, d.h. des tatsächlichen Herstellers.

  • Was genau ist eine "verlängerte Werkbank"?
  • Welche produktrechtliche Verantwortung hat die "verlängerten Werkbank"?
  • Was ist, wenn ein Hersteller aus dem "nicht-EWR-Bereich" von einer "verlängerten Werkbank" im EWR Maschinen für den EWR herstellen lässt?

Lesen Sie hierzu:

Verlängerte Werkbank

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Überarbeiteter EU-MRL-Leitfaden

Die letzte Überarbeitung des europäischen Leitfadens zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde im Juli 2017 abgeschlossen. Wir hatten Sie darüber informiert, dass die Version 2.1 des geänderten Leitfadens nur in der englischen Originalfassung vorliegt:

EU-Guide Machinery Directive 2006/42/EC 2nd Edition Version 2.1

Unser Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, hat inzwischen weitere Teile des überarbeiteten Leitfadens im Rahmen der Kommentierung der Maschinenrichtlinie auf der Website "maschinenrichtlinie.de" übernommen und diese Teile auch übersetzt und in die deutsche Fassung eingearbeitet. Aktueller Stand der Überarbeitung ist § 143 des Leitfadens. Alle angepasste §§ des EU-Leitfadens sind/werden in der Kopfzeile zusätzlich mit "Edition 2.1" gekennzeichnet. Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Arbeit noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird und das Sie in der Zwischenzeit ggf. auf den o.a. englischen Originaltext zurückgreifen müssen. Wir werden Sie über den Stand regelmäßig informieren.

 

Die Änderungen des überarbeiteten Leitfadens gegenüber der Version 2.0 finden Sie in nachfolgendem Dokument kenntlich gemacht:

Versionsvergleich EU-Guide Machinery Directive 2006/42/EC 2nd Edition Version 2.1 zu Version 2.0

Weiterhin haben wir die "Specific guidance documents"

in ihrer englischen Originalfassung in unsere Erläuterungen eingearbeitet. Im Rahmen der Kommentierung sind wir bisher nur auf die Erläuterungen der EU-Kommission in § 412 zu den Lastaufnahmemitteln eingegangen, da diese nach unserer Auffassung in großen Teilen nicht mit den verbindlichen rechtlichen Festlegungen übereinstimmen:

Beispielliste EU-Maschinenausschuss

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