Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 veröffentlicht
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Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 veröffentlicht
Am Donnerstag, 29. Juni 2023 wurde im EU-Amtsblatt L 165/1 die neue EU-Maschinenverordnung veröffentlicht:
VERORDNUNG (EU) 2023/1230 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 14. Juni 2023
über Maschinen und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 73/361/EWG des Rates
Artikel 54 regelt "Inkrafttreten und Anwendung" der neuen EU-Maschinenverordnung:
- Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, d.h., am 19. Juli 2023 in Kraft.
- Für Hersteller und andere Wirtschaftsakteure gilt die EU-Maschinenverordnung grundsätzlich ab dem 14. Januar 2027.
- Abweichend hiervon gelten z.B. folgende Zeitpunkte:
- Die Artikel 26 bis 42 für notifizierte Prüfstellen gelten bereits ab dem 14. Januar 2024.
- Die Mitgliedstaaten müssen Sanktionen für Verstöße von Wirtschaftsakteuren gegen die EU-Maschinenverordnung bis spätestens 14. Oktober 2026 festlegen. Verhängt werden können diese Sanktionen allerdings erst ab dem 14. Januar 2027, d.h., wenn die EU-Maschinenverordnung für die Wirtschaftakteure gilt.
ACHTUNG:
- Bis zum Ende des 13. Januar 2027 müssen Maschinen, Sicherheitsbauteile usw. nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG inverkehr gebracht werden, nicht nach der EU-Maschinenverordnung.
- Ab dem 14. Januar 2027 muss dann hierfür die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 angewendet werden.
- Produkte, die vor dem 14. Januar 2027 nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Verkehr gebracht wurden und sich damit in der Handelskette befinden, dürfen weiter -z.B. durch den Händler- auf dem Markt bereitgestellt werden.
Dazu gehören nach Artikel 6 "Fernabsatz" der Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 auch solche Produkte, die bis einschließlich 13. Januar 2027 nach der Maschinenrichtlinie online angeboten wurden.