EU-Maschinen-VO: Gebrauchtmaschinenhandel

EU-Maschinenverordnung: Gebrauchtmaschinenhandel erfasst?

Die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG regelt das Inverkehrbringen von neuen Maschinen. Gebrauchte Maschinen werden nur insoweit - und dann formal als neu - erfasst, wenn diese aus einem Drittstaat in den EWR eingeführt werden. Dies wird sich, nach gut begründeter Auffassung unserer Autoren, RA Carsten Laschet, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann und Dr.-Ing Björn Ostermann, mit der neuen Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 - gewollt oder ungewollt - ändern.

Die neue EU-Maschinenverordnung folgt, wie schon die

  • EU-Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
  • EU-ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
  • EU-Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
  • ...

dem sog. NLF und erfasst damit alle Wirtschaftsakteure, vom Hersteller bis zum Händler. Dabei ist nach dem Rechtstext der Gebrauchtmaschinenhandel nicht ausgenommen.

Der EU-Binnenmarktleitfaden "Blue Guide" geht zwar davon aus, dass die NLF-Vorschriften nur neue Produkte erfassen. Für diese Interpretation der EU-Kommission gibt es aber in den vorliegenden Rechtstexten keine Grundlage.

Für den Gebrauchtmaschinenhandel im EU-Binnenmarkt sind die neuen Regelungen ein Gewinn. Mit der neuen EU-Maschinenverordnung gibt es endlich konkrete, europäisch einheitliche Vorgaben für den Handel mit Gebrauchtmaschinen. Der nationale Flickenteppich hat damit zukünftig ein Ende.

Bereits im März hatten wir Sie über dieses Thema informiert. Lesen Sie den auf Basis der nun vorliegenden endgültigen Rechtstexte der EU-Maschinenverordnung und der EU-Produktsicherheitsrichtlinie aktualisierten Fachartikel:

Gebrauchtmaschinenhandel nach der neuen EU-Maschinenverordnung

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UK verlängert CE-Anerkennung auf unbestimmte Zeit

In einer Pressemitteilung vom 1. August 2023 hat das Department for Business and Trade (DBT) der UK-Regierung bekannt gegeben, dass die Anerkennung der CE-Kennzeichnung in UK auf unbestimmte Zeit über die Deadline 2024 verlängert wird:

"The Department for Business and Trade has today announced an indefinite extension to the use of CE marking for businesses, applying to 18 regulations owned by DBT."

Die 18 Gesetze, für die dies gilt, können hier nachgelesen werden.

Neben dem für Sie wichtigen britischen Gesetz zum Inverkehrbringen von Maschinen [The Supply of Machinery (Safety) Regulations 2008] sind dort u.a. gelistet:

  • einfache Druckbehälter
  • EMV
  • Aufzüge
  • ATEX Funkgeräte
  • Druckgeräte
  • PSA
  • Niederspannungsgeräte

Es wäre hilfreich wenn die anderen Ministerien im Rahmen ihrer Zuständigkeit folgen würden, z.B. für die Bauprodukte, die ja häufig auch unter den Anwendungsbereich der EG-Maschinenrichtlinie fallen.

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Konferenz EU-Maschinen-VO: Bildergalerie

m Mai 2023 hatten wir Sie auf unserer Sonderkonferenz zur neuen EU-Maschinenverordnung bereits ausführlich über die anstehenden Änderungen informiert.

Jetzt haben wir die Bilder von der Konferenz fertig gestellt und eine Auswahl auf unserer Website veröffentlicht. Schauen Sie gerne rein.

Bildergalerie MBT-Konferenz Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

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Neues Amtsblatt: harmonisierte Normen Maschinenrichtlinie

Am 2.8.2023 hat die europäische Kommission ein neues Amtsblatt mit einer vollständigen Liste aller harmonisierten Normen nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG veröffentlicht. Damit ist seit März 2018 erstmals wieder eine vollständige offizielle Liste verfügbar.

Eine B-Norm und 60 C-Normen haben neu das "Ablaufdatum" 2. Februar 2025 erhalten.
Maschinenhersteller müssen sich die Liste ganz genau ansehen, ob sie hier in den nächsten 1,5 Jahren Handlungsbedarf haben.

Gleichzeitig sind nun eine B-Norm und 19 C-Normen erstmals als harmonisiert gelistet.

Für weitere 72 Normen wurden dazu veröffentlichte Aktualisierungen harmonisiert.

In den Bereich "A-Normen" wurde verschoben:

  • EN 1127-2:2014
    Explosionsfähige Atmosphären – Explosionsschutz – Teil 2: Grundlagen und Methodik in Bergwerken

Neue Einschränkungen wurden veröffentlicht für:

  • EN ISO 11850:2011 mit A1 und A2
    Diese entspricht nicht Anhang I Nummern 1.1.6., 1.5.15. und 1.6.2. der MRL

Neu zurückgezogen wurde die B-Norm:

  • EN 15967:2011
    Verfahren zur Bestimmung des maximalen Explosionsdruckes und des maximalen zeitlichen Druckanstieges für Gase und Dämpfe

Die neu harmonisierte B-Norm lautet:

  • EN 17624:2022
    Bestimmung der Explosionsgrenzen von Gasen und Dämpfen bei erhöhten Drücken, erhöhten Temperaturen oder mit Oxidationsmitteln, welche nicht aus Luft bestehen

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ATEX-Leitfaden in Deutsch

Der aktuelle Leitfaden zur ATEX-Richtlinie 2014/34/EU steht jetzt dank der Unterstützung der BGRCI auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Übersetzung wurde mit dem EU-ATEX-Ausschuss abgestimmt.

ATEX-Leitfaden

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