Betriebsanleitung schon jetzt online?

Betriebsanleitung schon jetzt online?

Erwägungsgrund 40 der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 sagt:

"Betriebsanleitungen und sonstige relevante Unterlagen können in einem digitalen, druckbaren Format bereitgestellt werden."

Diese Vorgabe ist in dieser EU-Verordnung in Artikel 10 (7) umgesetzt:

"[...] Die Betriebsanleitung kann in digitaler Form bereitgestellt werden. [...]"

Eine Entsprechung hierzu gibt es in der derzeit geltenden EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht.

Die EU-Maschinenverordnung kann allerdings erst ab dem 20. Januar 2027 durch den Hersteller angewendet werden. Heißt das, der Hersteller darf bis dahin seine Betriebsanleitungen nicht online bereitstellen?

Sie hierzu die Kommentierung unserer Autoren Dr.-Ing. Björn Ostermann und Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann auf maschinenrichtlinie.de:

Betriebsanleitung im Internet / auf Datenträger?

 

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Risikobeurteilung für nicht harmonisierte Produkte?

Nicht alle in der EU hergestellten Produkte fallen in den Anwendungsbereich harmonisierter EU-Binnenmarktanforderungen (Maschinenrichtlinie, Niederspannungs-RL, etc.).

Allerdings müssen auch diese Produkte beim Bereitstellen auf dem Markt sicher sein.

Unsere Referenten sind hierzu der Frage nachgegangen, ob zum Nachweis der geforderten Sicherheit - wie von den EU-Vorschriften im harmonisierten Bereich heute durchgängig gefordert - auch für diese Produkte eine Risikobeurteilung durch den Hersteller erforderlich ist. Siehe hierzu die Kommentierung:

Risikobeurteilung für nichtharmonisierte Produkte

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Risikobeurteilung nach Maschinenverordnung

Die neue Verordnung (EU) 2023/1230 verschiebt die Grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutz-anforderungen vom Anhang I in den Anhang III.

Ab dem 20.1.2027 dürfen nur solche Maschinen in Verkehr gebracht werden, die den neuen Anhang III erfüllen.

Auch wenn hierin neue Themen und Kapitel hinzugekommen sind, z.B. Abschnitt 1.1.9. zum Thema Hacking, ist der Anhang III abwärtskompatibel. Das heißt, wer heute schon umsteigt und den Anhang III erfüllt, erfüllt damit gleichzeitig den Anhang I der Maschinenrichtlinie.

Wie Sie mit diesem Thema umgehen, zeigen wir Ihnen gerne in unserem Seminar Risikobeurteilung.

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Batterieverordnung in Kraft getreten

Die EU-Batterieverordnung wurde am 28. Juli 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie ist am 17. August 2023 in Kraft getreten und löst die EG-Batterierichtlinie 2006/66/EG ab. Sie gilt mit Ausnahmen ab dem 18. Februar 2024 (Artikel 96 Abs. 2).

Die neue EU-Verordnung ist für den Maschinenbau wichtig, da sie auch für das Inverkehrbringen von Produkten gilt, in die Gerätebatterien eingebaut sind.

Siehe hierzu in unsere Kommentierung die Rubrik "Spezielle Richtlinien":

Batterieverordnung (EU) 2023/1542 /-richtlinie 2006/66/EG

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