Verbot der „Betriebsart 4“ bei Metallbearbeitungszentren

Verbot der „Betriebsart 4“ bei Metallbearbeitungszentren

In 2009 hatte die Schweizerische Unfallversicherung (SUVA) den Betrieb von mehreren Metallbearbeitungszentren mit der sog. Betriebsart 4 (Betrieb der Maschine bei aufgehobener Schutzwirkung ohne kontinuierliche Betätigung eines Zustimmtasters und ohne gleichwertige technische Schutzvorkehrungen) bei einem Arbeitgeber untersagt und verlangt diese „auszubauen“. Gegen diese Verfügung hatte der Arbeitgeber Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben, da bestimmte Arbeiten nur mit der Betriebsart 4 ausgeführt werden könnten. In seinem Urteil vom 22. August 2013 bestätigt das Schweizer Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der von der SUVA geforderten Maßnahmen. Siehe hierzu ausführlich:

Verbot der „Betriebsart 4“ bei Metallbearbeitungszentren

Produkthaftung: Verschärfung der Meldepflichten in den USA

RA Carsten Laschet, der uns als Mitglied unseres Redaktionsbeirats sowie bei vielen unserer Veranstaltungen aktiv unterstützt, u.a. leitet und moderiert er unseren jährlichen Deutschen Maschinenrechtstag, berichtet über über folgenden Fall:

Ein Haushaltsgerätehersteller hat sich im Rahmen eines Vergleichs mit der amerikanischen Verbraucherschutzbehörde auf eine Strafzahlung von 3,5 Mio. $ verständigt. Der Haushaltsgerätehersteller hatte es versäumt, rechtzeitig Meldung über Produktfehler bei Geschirrspülmaschinen vorzunehmen. Lieferanten, die einen weltweiten Vertrieb haben, sollten neben den USA vor allem auf die Märkte in Australien, Neuseeland, Kanada und Japan achten, die durchweg ein strenges Produkthaftungs- und Sicherheitsrecht haben.

Den gesamten Beitrag lesen Sie hier:

Produkthaftung: Verschärfung der Meldepflichten in den USA

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Neues Interpretationspapier "Wesentliche Veränderung von Maschinen"

In der letzten MBT-Information hatten wir berichtet, dass das neue Bund-Länder-Interpretationspapier zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen und Anlagen" kurz vor der Veröffentlichung steht. Unsere Referenten haben deshalb das nächste Seminar "Maschinenanlagen / Technische Anlagen" am 21./22. April 2015 schon an das neue Interpretationspapier angepasst:

Seminar Maschinenanlagen / Technische Anlagen

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Zusatztermin Seminar "Elektrische Sicherheit von Maschinen und Anlagen"

In diesem Jahr bieten wir erstmalig das Seminar "Elektrische Sicherheit von Maschinen und Anlagen" an. Das Seminar war für den Termin im April 2015 sehr schnell ausgebucht. Deshalb konnten leider nicht alle Anmeldungen berücksichtigt werden.

Wir haben jetzt mit dem Seminarleiter, Dr.-Ing. Björn Ostermann und dem Referenten, Herrn Simon Neumayer, einen Zusatztermin noch in diesem Jahr vereinbaren können. Für den Zusatztermin haben wir ein sehr schönes, zentral in Bonn am Rhein gelegenes Veranstaltungshotel gefunden:

  • 2. bis 3. Juni 2015
  • Hilton Hotel Bonn

Alle weiteren Daten entnehmen Sie bitte der Website:

Seminar "Elektrische Sicherheit von Maschinen und Anlagen"

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Maschinenbautage Köln 2015: Programm (fast) fertig

Die Maschinenbautage Köln finden in diesem Jahr vom 6. bis 9. Oktober 2015 traditionell im Maritim Hotel statt. Das Programm für die Konferenz "Maschinenrichtlinie" vom 7. bis 8. Oktober 2015 ist jetzt bis auf einen Vortrag fertig gestellt. Auch in diesem Jahr konnten wir wieder kompetente Referenten zu interessanten und für den Maschinenbau wichtigen Themen gewinnen. Hier erfahren Sie mehr:

Maschinenbautage Köln 2015
Konferenz Maschinenrichtlinie

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Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
  • Fax: 02208/5001878
  • Mail: info@maschinenbautage.eu

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