Veränderung von Maschinen in Frankreich

Veränderung von Maschinen: Interpretation "Frankreich"

Frankreich hat bereits in 2014 ein Interpretationspapier zum Vorgehen bei Veränderungen von Maschinen - soweit es sich um Arbeitsmittel handelt - veröffentlicht:

Technical Guide dated 18 November 2014
Relative to Modifications to Machinery in Service

Der französische Ansatz ist anders, als im europäischen Binnenmarktleitfaden BlueGuide in Kapitel 2.1 (Seite 19) beschrieben und auch anders als der deutsche Ansatz im Bund/Länder-Interpretationspapier "Wesentliche Veränderung von Maschinen" aus 2015.

Frankreich unterscheidet nicht zwischen "Veränderungen" und "wesentlichen Veränderungen". Jede Veränderung (Modification) wird danach unter dem Dach der Arbeitsmittel-Richtlinie 2009/104/EG behandelt, die in Deutschland mit der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- in nationales Recht umgesetzt ist. Lediglich die notwendigen sicherheitstechnischen Maßnahmen für die Veränderung sollen sich -so weit wie möglich- nach dem aktuellen Stand der Technik / der aktuellen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG richten.

Es gibt danach aber keine Veränderung, die dazu führt, dass eine komplette Maschine zum Zeitpunkt der Veränderung wie eine neue Maschine unter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG fällt. Insofern geht Frankreich hier einen komplett anderen Weg als im EU-Binnenmarktleitfaden und auch im deutschen Interpretationspapier beschrieben.

Nachzertifizierung / Historie der Maschinenrichtlinie

§ 5 Absatz 3 der neuen, ab dem 1. Juni 2015 geltenden, Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV bestimmt:

"Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören neben den Vorschriften dieser Verordnung insbesondere Rechtsvorschriften, mit denen Gemeinschaftsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt wurden und die für die Arbeitsmittel zum Zeitpunkt des Bereitstellens auf dem Markt gelten."

Daraus folgt für Maschinen, die ab dem 1.1.1995 in Verkehr gebracht wurden, bzw. im Rahmen der Eigenherstellung in Betrieb genommen wurden und die seinerzeit nicht der Maschinenrichtlinie entsprachen, dass diese auch heute noch nicht zur Verfügung gestellt werden dürfen.

Siehe hierzu ausführlich:

Nachträgliche Konformitätsbewertung

In diesem Zusammenhang taucht immer wieder die Frage auf, welche Fassung der Maschinenrichtlinie zu welchem Zeitpunkt galt / gilt. Hierzu hat unser Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, eine Übersicht erstellt, in der auch die Texte der einzelnen Richtlinien verlinkt sind:

Historie der Maschinenrichtlinie

Steuerungsnorm EN ISO 13849-1 geändert

Das Institut für Arbeitsschutz - IFA - weist in einem aktuell veröffentlichten Papier darauf hin, dass fast 10 Jahre nach der ersten Veröffentlichung der Steuerungsnorm EN ISO 13849-1, die seinerzeit die veraltete EN 954-1 abgelöst hatte, die ersten substantiellen Änderungen dieser Norm beschlossen sind. Sie werden voraussichtlich Anfang 2016 im Rahmen einer konsolidierten Fassung der EN ISO 13849-1 veröffentlicht werden.

Einleitend erläutert das IFA in seinem Papier:

"Da primär ihre Lesbarkeit und Anwendbarkeit verbessert werden sollten, sind keine umfassenden Änderungen enthalten. Trotzdem sind eine Reihe von Detailverbesserungen und Ergänzungen eingeflossen, die sich in der praktischen Anwendung bemerkbar machen werden. Dazu gehören u.a. die Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Gefährdungsereignisses bei der Festlegung des erforderlichen Performance Levels (PLr), ein neues vereinfachtes Verfahren zur PL-Bestimmung für den Ausgangsteil des sicherheitsbezogenen Steuerungsteils (SRP/CS) und ein Vorschlag zum Umgang mit Anforderungen an SRESW (Sicherheitsbezogene Embedded Software) bei Verwendung von Standardkomponenten."

In dem IFA-Papier werden die wesentlichen Änderungen der EN-ISO 13849-1 vorgestellt:

Änderung der DIN EN ISO 13849-1
Die wesentlichen Neuerungen aus 2015 im Überblick

Die aktuellen Änderungen sind bereits im MBT-Seminar "EN ISO 13849-1 / SISTEMA" am 1./2. Dezember 2015 Bestandteil der Schulung:

MBT-Seminar
EN ISO 13849-1 / SISTEMA

Zusammenschluss EN ISO 13849-1 und EN 62061 auf Eis gelegt

Das Projekt ISO 17305 wurde auf der Sitzung des ISO/TC 199 "Safety of machinery" am 28. / 29.10.2015 gestoppt. Der Zusammenschluss der beiden für den Maschinen- und Anlagenbau relevanten harmonisierten Steuerungsnormen EN ISO 13849-1 und EN 62061 wird vorerst nicht weiter verfolgt.

Damit ist der Weg frei für die Weiterentwicklung der EN ISO 13849-1 "Sicherheit von Maschinen — Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen — Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze", die ebenfalls beschlossen wurde.

Englische Übersetzung: D-Interpretationspapier Wesentliche Veränderung von Maschinen

Das deutsche Interpretationspapier "Wesentliche Veränderung von Maschinen" aus April 2015 liegt jetzt auch in englischer Sprache vor. Der offizielle Titel der Übersetzung lautet:

Interpretation paper on substantial modification to machinery

Der EU-Binnenmarktleitfaden, der sog. BlueGuide spricht in seiner englischen Originalfassung in Kapitel 2.1 von

Important changes

Gemeint ist derselbe Sachverhalt. Insofern darf man sich von der nicht mit den Begriffen des BlueGuide übereinstimmenden deutschen Übersetzung nicht verwirren lassen. Analog zu den Begriffen des BlueGuide müsste der Titel insofern heißen:

Interpretation paper on important changes to machinery

Zur Kommentierung des deutschen Interpretationspapiers "Wesentliche Veränderung von Maschinen" siehe:

Wesentliche Veränderung von Maschinen und Anlagen in 2015 neu interpretiert

Zur Kommentierung der abweichenden EU-Interpretation zu dem Thema "Erhebliche Veränderung" - auch hier weicht die Begrifflichkeit bei gleichem Sachverhalt ab - siehe:

Erhebliche Veränderung nach EU-BlueGuide 2014

Zusatztermin Workshop "Elektrische Sicherheit von Maschinen und Anlagen"

Die MBT Mechtersheimer GbR hat auf Grund der großen Nachfrage nach dem Workshop

Elektrische Sicherheit von Maschinen und Anlagen

eine Zusatztermin eingerichtet:

23. - 24. Februar 2016
Hilton Hotel Bonn

Neues MBT-Seminar "Gebrauchtmaschinen"

Der Handel mit Gebrauchtmaschinen und -anlagen ist in der EU nicht harmonisiert. Es gelten die einzelstaatlichen nationalen Anforderungen. In Deutschland regelt das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - das Bereitstellen auf dem Markt von Gebrauchtmaschinen. Hierunter sind auch das Verleihen und sogar das Verschenken zu subsummieren.

Der Arbeitgeber darf nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - gebrauchte Maschinen und Anlagen seinen Beschäftigten nur zur Verfügung stellen, wenn diese den geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz zum Zeitpunkt ihres Bereitstellens auf dem Markt entsprechen. Das gilt auch für den Maschinen- und Anlagenbestand!

Der Arbeitgeber muss Maschinen und Anlagen einer regelmäßigen Gefährdungsbeurteilung unterziehen. Hieraus können sich Nachrüstungspflichten ergeben. Einen "Bestandschutz" gibt es nicht!

Baut der Arbeitgeber Maschinen und Anlagen um, muss er diese ggf. wie neue Arbeitsmittel behandeln. Stichwort hier ist die "wesentliche Veränderung".

Unsere erfahrenen Referenten führen Sie in dem neuen MBT-Seminar "Gebrauchtmaschinen" von der Theorie zur Praxis:

Seminar Gebrauchtmaschinen

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter

www.maschinenrichtlinie.de

Ihr MBT-Team

  • Tel.: 02208/5001877
  • Fax: 02208/5001878
  • Mail: info@maschinenbautage.eu

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