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System zur Beseitigung von Emissionen von Maschinen / -anlagen ist Herstellersache
Die Frage, ob eine Maschine, die beim Betrieb gesundheitsgefährdende Stoffe emittiert, vom Hersteller mit einer Einrichtung ausgestattet sein muss, die diese Emissionen sicher zurückhält, wird weiter diskutiert. Wir hatten in unseren MBT-Informationen vom 9. April 2019 auf eine von der EU-Kommission überprüfte Marktüberwachungsmaßnahme hingewiesen.
Diskutiert wird, ob es ausreicht, wenn der Maschinenhersteller die Maschine lediglich mit einer Schnittstellenüberwachung in einem installierten Abluftkanal und entsprechenden Angaben in der Betriebsanleitung als vollständige Maschine mit einer EG-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung in Verkehr bringt und es dem Betreiber überlässt, hier eine entsprechende Filterung anzuschließen.
Unser Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann hat deshalb seine entsprechende FAQ aktualisiert. Siehe hierzu:
Zentrale Abluftanlage Sicherheitsbauteil einer Maschine?
In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf die folgende FAQ hin:
Sind einzelne Filtereinsätze Sicherheitsbauteile?
Auch die folgende FAQ ist für die Beurteilung der Angelegenheit wichtig:
Maschinen ohne Schutzeinrichtungen / Sicherheitsbauteile mit "CE" in Verkehr bringen?
Maschinenbautage Köln 2019 - Bleiben Sie aktuell
EN 60204-1 -Elektrische Ausrüstung von Maschinen- überarbeitet
Die aktuell überarbeitete EN 60204-1:2018 - Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von Maschinen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen, kann mit Ausgabedatum 2019-06 beim Beuth Verlag bezogen werden. Damit wurde eine langjährige Überarbeitung abgeschlossen. Diese Norm ist allerdings noch nicht im EU-Amtsblatt bekannt gemacht worden, so dass sie zwar als Stand der Technik gelten kann aber noch keine Vermutungswirkung auslöst.
Gerne erläutern wir Ihnen die geänderten Anforderungen in unserem Seminar
Anforderung von Ursprungsnachweisen in der Türkei
Die Türkei hat im Mai 2019 die Zollverordnung geändert. Hierauf hat uns unserer Kooperationspartner, Herr Abdulkerim Kuzucu, Chromit-Erz Außenwirtschaftsagentur Dr. Kobal & Kuzucu PartG mbB, hingewiesen. Die bisherige sog. "Explorer's Declaration" ist weggefallen. Hierdurch ergeben sich für den Import von Produkten neue Anforderungen seitens der türkischen Zollverwaltung:
- Bei Lieferungen aus der EU in die Türkei mit einer A.TR Warenverkehrsbescheinigung wird ein Ursprungszeugnis gefordert, wenn die Waren durch das türkische Handelsministerium als "Risikowaren" eingestuft sind.
- Für Waren mit präferenziellem Ursprung in einem Staat des diagonalen Kumulierungssystems ist zur Vermeidung eines Zusatzzolls die Vorlage einer präferenziellen (Langzeit)Lieferantenerklärung erforderlich.
Ausführliche Informationen finden Sie in dem Papier "Anforderung von Ursprungsnachweisen in der Türkei", dass die Chromit-Erz Außenwirtschaftsagentur Dr. Kobal & Kuzucu PartG mbB uns zur Verfügung gestellt hat. Dieses Papier finden Sie in der Rubrik:
Maschinenrichtlinie gilt in der Türkei
unter der Überschrift "Zollbestimmungen"
Neue Norm EN IEC 62046 - Anwesenheitserkennung von Personen
Die aktuell überarbeitete EN IEC 62046:2019-03 - Sicherheit von Maschinen - Anwendung von Schutzeinrichtungen zur Anwesenheitserkennung von Personen, kann beim Beuth Verlag bezogen werden. Diese Norm ist allerdings nicht im EU-Amtsblatt bekannt gemacht worden, so dass sie zwar als Stand der Technik gelten kann aber noch keine Vermutungswirkung auslöst.
Neuer Entwurf EN 61439-1 -Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen-
Der Entwurf EN 61439-1:2016-10 - Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen wurde zurückgezogen. Der aktuelle Entwurf trägt die Bezeichnung EN 61439-1:2019-04 - Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen.
Gerne erläutern wir Ihnen die sich z.Z. abzeichnenden geänderten Anforderungen in unserem Seminar