Sichere Zustimmungseinrichtung oder nur Zustimmungseinrichtung?

Sichere Zustimmungseinrichtung oder nur Zustimmungseinrichtung?

Die Maschinenrichtlinie fordert in Anhang I 1.2.5:

"Ist für bestimmte Arbeiten ein Betrieb der Maschine bei geöffneter oder abgenommener trennender Schutzeinrichtung und/oder ausgeschalteter nichttrennender Schutzeinrichtung erforderlich, so sind der entsprechenden Stellung des Steuerungs- und Betriebsartenwahlschalters gleichzeitig folgende Steuerungsvorgaben zuzuordnen:

  • [...]
  • der Betrieb gefährlicher Funktionen nur möglich ist, solange die entsprechenden Befehlseinrichtungen betätigt werden
  • [...]

 

Diese "Befehlseinrichtung" oder nach Norm "Zustimmungseinrichtung" ist Teil der funktionalen Sicherheit einer Maschine. D.h., der Hersteller muss festlegen, wie sicher diese Einrichtung sein muss. Einschlägige Normen geben dem Hersteller hierzu Hinweise. Siehe hierzu:

Sichere Zustimmungseinrichtung oder nur Zustimmungseinrichtung?

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Richtlinienangabe in der EG-Konformitätserklärung für Maschinen

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verlangt vom Maschinenhersteller, dass er in Bezug auf die angewandten EG-/EU-Richtlinien die "Referenzen laut Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union" in seiner EG-Konformitätserklärung angeben muss. Nicht weiter ausgeführt wird allerdings, was darunter zu verstehen ist. Offen bleibt insbesondere die Frage, was anzugeben ist, wenn die Maschinenrichtlinie geändert wurde. Auch der EU-MRL-Leitfaden bietet hier keine Hilfestellung.

Unser Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann: hat deshalb im Rahmen seiner Kommentierung untersucht, was mit dem Begriff "Referenz" gemeint ist.

Angabe der "Referenzen" der einschlägigen Richtlinien

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Wartungs- und Reparaturtiefe durch den Betreiber?

Muss der Hersteller in der Betriebsanleitung -alle- Wartungs- und Reparaturarbeiten beschreiben, so dass der Kunde diese mit seinem Fachpersonal selbst ausführen kann? Oder kann der Hersteller sich bestimmte oder ggf. sogar alle Wartungs- und Reparaturarbeiten selbst vorbehalten?

Siehe hierzu die FAQ:

Wartungs- und Reparaturtiefe durch den Betreiber?

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Kein Bestandsschutz: Nachrüstungspflicht für Arbeitsmittel nach BetrSichV

Die BetrSichV fordert in § 3(7) "Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln entsprechend anzupassen". Was das im Einzelfall bedeuten kann, hat der Betriebssicherheitsausschuss in einer Empfehlung -EmpfBS 1114- deutlich gemacht. Diese Empfehlung hatte die Bekanntmachung 1114 in 2018 abgelöst.

Lesen Sie hierzu die Kommentierung unseres Autors, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann:

Kein Bestandsschutz:
Nachrüstungspflicht für Arbeitsmittel nach BetrSichV

Diese "Anpassung an den Stand der Technik" ist u.a. Thema unseres Seminars Gebrauchtmaschinen.

Ausführliche Informationen zum Workshop Gebrauchtmaschinen

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Neue EU-Expertengruppe für die Maschinenrichtlinie

Wie in unserem Newsletter vom 27.9.2019 bereits angekündigt, beabsichtigt die EU-Kommission für die Maschinenrichtlinie eine Expertengruppe einzurichten, die die derzeitige "Working Group Machinery" ablösen wird.

Felicia Stoica, EU-Kommission, hatte in ihrem Vortrag auf den Maschinenbautagen Köln am 24. Oktober 2019 darüber berichtet.

Nähere Informationen hierüber finden Sie auf der Website der EU-Kommission:

Commission Expert Group on Machinery

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Maschinenbautage Köln 2019: Nachlese

Die Maschinenbautage Köln 2019 sind vorüber. An den vier Tagen der Veranstaltung besuchten über 400 Teilnehmer und Teilnehmerinnen die Konferenzen und Workshops.

Die verschiedenen Vorträge haben wieder ein breites Spektrum von Themen rund um die Maschinenrichtlinie abgedeckt. Höchst interessant waren die politischen Einblicke von Elmar Brock, der als langjähriges Mitglied des EU-Parlaments zum Brexit aus dem Nähkästchen plauderte. Aber auch die anstehende Änderung der Maschinenrichtlinie, die zu einer Maschinenverordnung werden soll, über die Felicia Stoica, EU-Kommission, aus erster Hand informierte, das Thema Explosionsschutz oder für die Spezialisten der funktionalen Sicherheit das Thema Sicherheitsbauteile, um nur einige wenige zu nennen, fanden reges Interesse.

Der Termin für die nächsten Maschinenbautage steht bereits fest:

    • Konferenz Maschinenrechtstag: 13. Oktober 2020

  • Konferenz Maschinenrichtlinie: 14./15. Oktober 2020
  • Workshops: 16. Oktober 2020

    • Fachausstellung: 13. bis 15. Oktober 2020

Der Vortrag "Sicherheitsbauteile" vom zweiten Tag der Konferenz Maschinenrichtlinie steht im Übrigen auf unserer Website zusammen mit einem Skript zum Download bereit. Siehe hier der letzte Eintrag unter "Veröffentlichungen".

Übliches Bauteil oder Sicherheitsbauteil

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