ATEX an der Schnittstelle zur EU-Maschinenverordnung

Workshop Daten

  • Termin:
    • 11. Oktober 2024
    • Beginn: 9:00 Uhr
    • Ende: ca. 15:30 Uhr
  • Ort:
    • Maritim Hotel Köln
  • Referent:
  • Maximale Teilnehmerzahl:
    • 20 Personen

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Teilnahmegebühr

700,- € + MwSt.

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Agenda Workshop "ATEX an der Schnittstelle zur EU-Maschinenverordnung"

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Agenda Workshop "ATEX an der Schnittstelle zur EU-Maschinenverordnung"

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Das erwartet Sie in unserem Workshop

ATEX an der Schnittstelle zur neuen EU-Maschinenverordnung

  • Die Anforderungen der ATEX-Richtlinie an den Explosionsschutz unter atmosphärischen Bedingungen
    Definition atmosphärische Bedingungen, Voraussetzungen für Explosionen, Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre und gefahrdrohende Menge

  • Nationale und internationale Vorschriften
    Anforderungen der neuen EU-Maschinenverordnung an den Explosionsschutz, Anwendungsbereiche der Richtlinie 2014/34/EU, der ATEX Richtlinie 1999/92/EG, BetrSichV, GefStoffV, TRBS, TRGS

  • Das Zusammenspiel der EU-MVO und der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU in der Praxis unter dem Einfluss sicherheitstechnischer Kenngrößen
    Flammpunkt, Unterer Explosionspunkt, Explosionsgrenzen UEG/ OEG, Explosionsdruck, Zündtemperatur

  • Abgrenzung von EX-Bereichen innerhalb von Maschinen / Anlagen
    Interpretation der Zonen, Beispiele zur Zoneneinteilung, Erkenntnisquellen für die Zoneneinteilung

  • Vermeidung wirksamer Zündquellen
    Zündquellenarten, Schutzmaßnahmen bei heißen Oberflächen, Schutzmaßnahmen bei Flammen und heißen Gasen, Schutzmaßnahmen bei mechanisch erzeugten Funken, Schutzmaßnahmen bei weiteren ausgewählten Zündquellen

  • Kennzeichnung von Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen
    Beispiele zur Kennzeichnung explosionsgeschützter Geräte, Erläuterungen zur Kennzeichnung

  • Thema Hersteller und Verantwortung
    Aufgaben und Pflichten, Dokumentation und Betriebsanleitung, Formalien wie EU-Konformitätserklärung, Einbindung von Konformitätsbewertungsstellen

  • Umgang mit dem Explosionsschutz unter nichtatmosphärischen Bedingungen
    Berücksichtigung spezifischer sicherheitstechnischer Kenngrößen, Welche Auswirkungen bringen erhöhte Temperaturen und Drücke mit sich

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ATEX und EU-Maschinenverordnung: zwei Seiten einer Medaille

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 regelt wie die heutige EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG grundsätzlich auch den kompletten Explosionsschutz von Maschinen und Anlagen.

Die EU-MVO regelt den Explosionsschutz umfassend in Anhang III:

"1.5.7.   Explosion
Maschinen bzw. dazugehörige Produkte müssen so konstruiert und gebaut sein, dass jedes Explosionsrisiko vermieden wird, das von der Maschine oder dem dazugehörigen Produkt selbst oder von Gasen, Flüssigkeiten, Stäuben, Dämpfen und anderen von der Maschine oder dem dazugehörigen Produkt freigesetzten oder verwendeten Stoffen ausgeht.

Hinsichtlich des Explosionsrisikos, das sich aus dem Einsatz der Maschine oder des dazugehörigen Produkts in einer explosionsgefährdeten Umgebung ergibt, muss die Maschine oder das dazugehörige Produkt den hierfür geltenden spezifischen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union entsprechen."

Allerdings muss der Hersteller dabei auch beachten, dass mit der ATEX Richtlinie 2024/34/EU eine spezielle EU-Richtlinie im Sinne des Artikel 9 der EU-MVO vorliegt:

"Spezifische Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union

Werden bei einem bestimmten Produkt, das in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fällt, die Risiken, die von den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen in Anhang III erfasst werden, ganz oder teilweise durch Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union abgedeckt, die spezifischer sind als diese Verordnung, so gilt diese Verordnung nicht für dieses Produkt, soweit diese spezifischen Rechtsvorschriften der Union diese Risiken abdecken."

D.h., die ATEX-Richtlinie geht insoweit der EU-MVO vor.

Allerdings deckt die ATEX-Richtlinie nur den "atmosphärischen Explosionsschutz" ab, also nur eine Teilmenge der Regelungen der EU-MVO. Eine spezielle EU-Richtlinie für den "nichtatmosphärischen Explosionsschutz" gibt es nicht. Insofern muss der Hersteller hierfür die Vorgaben der EU-MVO beachten. D.h., vom Hersteller müssen für den umfassenden Explosionsschutz beide EU-Vorschriften beachtet werden.

 

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Ihr Referent M.SC. Patrick Dyrba

Studium Wirtschaftsingenieurwesen Hochschule Heidelberg. Masterstudium auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes an der DIU Dresden. Tätigkeit bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe im Fachbereich Lärm und Vibration. Prüfer und Zertifizierer bei der Prüf- und Zertifizierungsstelle für persönliche Schutzausrüstung. Seit 2019 selbstständig im Bereich Explosionsschutz.

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Sie lernen in diesem Workshop

  • Die Anforderungen der neuen EU-Maschinenverordnung an den Explosionsschutz
  • Die Anforderungen der ATEX-Richtlinie an den atmosphärischen Explosionsschutz
  • Das Zusammenspiel der EU-MVO und der ATEX-Richtlinie in der Praxis
  • Einbindung von Notified Bodies
  • Umgang mit dem nichtatmosphärischen Explosionsschutz
  • Abgrenzung von EX-Bereichen innerhalb von Maschinen / Anlagen
  • Spezielle Kennzeichnungen
  • Formalien wie EU-Konformitätserklärung

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Für wen ist das Seminar geeignet?

  • Hersteller / Importeure / Bevollmächtigte
  • Ingenieur- und Planungsbüros
  • Eigenhersteller
  • Maschinen- / Anlagenbetreiber
  • Prüf- und Zertifizierungsstellen
  • Gutachter
  • Sicherheitsingenieure
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Marktüberwachungsbehörden
  • Berufsgenossenschaften

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Anmeldung / Prospekt

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VDSI-Weiterbildungspunkte

VDSI-Punkte Arbeitsschutz

Unser Workshop im Rahmen der Maschinenbautage Köln ist regelmäßig vom VDSI – Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V. anerkannt. Dies werden wir auch für 2024 beantragen. VDSI-Mitglieder erhalten als Weiterbildungsnachweis für die Teilnahme an dem Workshop 2 Punkte.

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