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Frohes neues Jahr
Wir wünschen Ihnen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Gerne stehen wir Ihnen auch in 2016 mit Rat und Tat in Sachen "CE" zur Seite.
Ihr MBT-Team
MBT-RAT jetzt mit Druckfunktion
Das MBT-RAT (Risk assessment Tool), unsere kostenlose Excel basierte Software zur Durchführung und Dokumentation von Risikobeurteilungen, hat eine Druckfunktion bekommen. Die aktuelle Version 2.5.3 sowie die zugehörige Word-Druckvorlage steht zum kostenlosen Download bereit:
Zur Installation der Druckvorlage sowie der Druckvorbereitung siehe:
Drucken des MBT-RAT in Wordvorlage
Wir bedanken uns bei Herrn Wilhelm Schmitz, Geschäftsführer Dokpro GmbH, der unserem technischen Leiter, Dr.-Ing. Björn Ostermann mit seiner Vorarbeit und seiner Unterstützung die Erstellung einer Druckfunktion im "MBT-RAT" wesentlich erleichtert hat.
Wesentliche Veränderung: Beispiel
Unser Autor, Dipl.-Ing. Hans.J. Ostermann, hat sein bisheriges Beispiel "Pressenumbau" auf Basis des neuen BMAS-Interpretationspapiers 2015 "Wesentliche Veränderung von Maschinen" aktualisiert. Hierzu hat er drei verschiedene, durch den Umbau mögliche Gefährdungen systematisch auf Basis der BMAS-Vorgaben untersucht. Das Ergebnis hat er in Tabellenform sowie auch graphisch dargestellt. Siehe hierzu:
Beispiel zum Thema "Wesentliche Veränderung":
Umbau einer Presse
Wesentliche Veränderung: Interpretation Schweiz
Die Eidgenössische Koordinationskommission EKAS der Schweiz hat in Ihrer Wegleitung der EKAS durch die Arbeitssicherheit interpretiert, wann für die Behörden der Schweiz die Änderung eines Arbeitsmittels wesentlich ist. Siehe hierzu:
Urteil: Bruch einer Lenksäule wegen Verletzung der Instruktionspflicht
Neues Urteil auf www.maschinenrichtlinie.de
Das OLG Stuttgart hat in seinem Urteil vom 13. August 2015 den Hersteller eines "Bodylifts" wegen Verletzung der Instruktionspflicht zu Schadensersatz gegenüber dem Geschädigten verurteilt. Der Hersteller des Bodylifts hatte den Einbau dieses Gerätes nicht genau genug beschrieben. Die dadurch fehlerhafte Montage führte zum Bruch der Lenksäule des Fahrzeugs des Klägers. Auch eine vom Hersteller im Rahmen der Entwicklung des Bodylifts veranlasste positive TÜV-Prüfung führte nicht zu seiner Entlastung.
Sehen Sie hierzu:
ISO 13849-1, Fassung 2015-12 veröffentlicht
ISO 13849-1, Fassung 2015-12 auf Englisch und Französisch veröffentlicht.
Die für den Maschinenbau zentrale Steuerungsnorm "ISO 13849-1:2015-12 Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen - Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze" wurde am 23.12.2015 auf Englisch und Französisch veröffentlicht. Diese Ausgabe wird die Fassung der Norm "EN ISO 13849-1:2008" ablösen. Allerdings liegt die neue Norm noch nicht in ihrer deutschen Fassung vor und ist von der EU-Kommission noch nicht bekannt gemacht. Sie löst damit zwar noch nicht die Konformitätsvermutung aus, ist aber eine wichtige Grundlage für die Ermittlung des in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geforderten Stands der Technik.
Zu der Änderung der ISO 13849-1 siehe die News vom 31.10.2015 auf www.maschinenrichtlinie.de.
Bilder Maschinenbautage Köln 2015 online
Die Bilder von den Maschinenbautagen Köln 2015 sind fertig. Sie können sich die Bilder auf unserer Website ansehen:
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Viele Informationen zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG finden Sie auch unter
Ihr MBT-Team
- Tel.: 02208/5001877
- Fax: 02208/5001878
- Mail: info@maschinenbautage.eu