Neue EU-Maschinenverordnung - Deutscher Text - Vergleich zur MRL

Vergleich deutsche Fassung: EG-Maschinenrichtlinie / EU-Maschinenverordnung

Seit Ende letzter Woche liegt nunmehr eine vom EU-Übersetzungsdienst erstellte deutsche Fassung der neuen EU-Maschinenverordnung vor.

Diese enthält zwar noch viele Übersetzungsfehler, die noch bereinigt werden müssen. Trotzdem kann man den Text schon gut lesen.

Gewollt oder ungewollt haben sich aber Änderungen bei den Begriffen ergeben. Hier nur einige Beispiele:

  • "Sicherheitsbauteil" wird zu "Sicherheitskomponente"
  • "Gelenkwellen" werden zu "mechanische Kraftübertragungseinrichtungen"
  • "gewöhnliche Büromaschinen" werden zu "normale Büromaschinen"
  • "Hochspannungsausrüstungen" werden zu "Hochspannungsprodukte"
  • "equipment" in der Definition "unvollständige Maschine" heißt jetzt "Anlage" statt "Ausrüstung"
  • Die Definition "Bereitstellen auf dem Markt" enthält zusätzlich "mit digitalen Elementen" was im englischen Originaltext nicht vorkommt
  • Aus "Risikobeurteilung" wird "Risikobewertung" und würde damit nur noch eine Teilmenge der Risikobeurteilung umfassen
  • ...

So wie es aussieht hat sich der EU-Übersetzungsdienst keine Lorbeeren mit der Übersetzung verdient. Hier bleibt noch sehr viel zu tun. Dazu kommt, dass der derzeitige englische Text der EU-Maschinenverordnung selbst noch viele Fehler enthält, so dass er eigentlich keine wirkliche Basis für eine qualifizierte Übersetzung darstellt.

Um allen Beteiligten die Arbeit zu erleichtern haben wir ein dreispaltiges Dokument mit der englischen Originalfassung der EU-Maschinenverordnung, der vorliegenden deutschen (Roh-)Übersetzung (vom 10.3.23) und der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erstellt.
Siehe hierzu:

Vergleich des Entwurfs EU-Maschinenverordnung mit der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Gerne können Sie uns Fehler melden, die Ihnen aufgefallen sind. Wir werden diese dann weiterleiten.

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MBT-Sonderkonferenz: Neue EU-Maschinenverordnung

Der Inhalt der neuen EU-Maschinenverordnung (MVO) ist fertig (siehe oben). In drei bis vier Monaten wird der offizielle Text im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.

In unserer Sonderkonferenz zu der neuen MVO am

Dienstag, 16. Mai 2023
Maritim Hotel Köln

wollen wir Sie zeitnah über die neue EU-Maschinenverordnung informieren. Unsere Referenten stellen Ihnen die Änderungen gegenüber der EG-Maschinenrichtlinie vor und geben Ihnen Tipps für die Umsetzung in den nächsten 3,5 Jahren.

Wie gewohnt ist eine Teilnahme online und vor Ort möglich und wir bieten eine Live-Übersetzung ins Englische an. (Alle Vorträge sind in deutscher Sprache.).

Die Themen, die wir für Sie an diesem Tag vorbereitet haben, sind:

  • Verantwortliche Wirtschaftsakteure in der MVO
  • Änderungen im Anwendungsbereich der MVO
  • Neuerungen des Anhang III MVO (jetzt noch Anhang I MRL)
  • Gefährliche Produkte: Einbindung der Notified Bodies
  • Neue digitale Unterlagen
  • Wesentliche Veränderung nach MVO
  • Nationale Anpassungen an die MVO
  • Rechtstext vs. EU-Guidelines

Alle Themen im Detail, den Flyer und die Möglichkeit sich anzumelden finden sie hier.

Gerne können Sie den Teilnehmenden in der die Konferenz begleitenden Fachausstellung Ihre Produkte vorstellen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch unserer Konferenz.

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