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EN ISO 13849-1:2023 im Preisvergleich
Seit der Veröffentlichung der ISO 13849-1:2023 sind nun einige Tage vergangen.
Die meisten europäischen Normenorganisationen haben mittlerweile die englische Fassung der Norm in ihren Katalog aufgenommen.
Wir haben uns für Sie die Mühe gemacht, alle Verkäufer im Preis zu vergleichen.
Sie erhalten dabei immer denselben englischen Text mit evtl. unterschiedlichem kurzen nationalen Vorwort.
In den Preisen ist i. d. R. keine Mehrwertsteuer enthalten. Die Preise sind meist für die PDF-Version.
Die günstigsten Quellen
Die vier günstigsten Länder sind
Beachten Sie bitte jeweils das Lizenzmodell. Evtl. erwerben Sie ein PDF, dass Sie nur auf einem Endgerät betrachten können und nur eine begrenzte Anzahl drucken können.
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Gerne informieren wir Sie im MBT-Seminar EN ISO 13849 SISTEMA über die Inhalte der neuen Norm.
NRW: Landesbauordnung geändert
Am 26.10.2023 hat NRW eine neue Änderung der Landesbauordnung bekannt gegeben. Diese wurde am Tag zuvor im Landtag beschlossen.
Für Maschinenbauer wichtig ist hierbei die Klarstellung im Anwendungsbereich:
"Ferner gilt es [das Gesetz] für Windenergieanlagen oder Maschinen, soweit die an sie gestellten Anforderungen nicht bereits durch CE-Kennzeichen und EG-Konformitätserklärung mit den in Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen [...], - Maschinenrichtlinie - aufgeführten Angaben abgedeckt sind."
Die Nennung von Windkraftanlagen scheint erstmal überflüssig, da diese auch Maschinen sind. Es gibt aber gute Gründe:
- Damit entgeht man der Diskussion, ob Turm und Fundament Bauwerk oder Maschine sind. Sie sind auf jeden Fall Teil der Windkraftanlage.
- Die Windkraftanlage selbst wird an anderen Stellen der Bauordnung separat erwähnt. Die Nennung hier erleichtert die Stichwortsuche.
Natürlich sind mit Maschinen an dieser Stelle auch Klappbrücken, Silos, Schleusen, Schiffshebewerke und andere Maschinen, die auch Bauwerke im Sinne des Baurechts sind, gemeint.
Besonders wichtig sind hierbei die Angaben in Anhang II Teil 1 Abschnitt A 4. der MRL:
"einen Satz, in dem ausdrücklich erklärt wird, dass die Maschine allen einschlägigen Bestimmungen dieser Richtlinie entspricht, und gegebenenfalls einen ähnlichen Satz, in dem die Übereinstimmung mit anderen Richtlinien und/oder einschlägigen Bestimmungen, denen die Maschine entspricht, erklärt wird."
Hiermit gilt diese Anpassung im Gesetz nicht nur für die Anforderungen, die durch die Maschinenrichtlinie abgedeckt sind, sondern auch für alle anderen einschlägigen EU-Rechtsvorschriften.
Damit ist nun in der Landesbauordnung die schon seit 1995 geltende Rechtslage klargestellt worden, dass EU-Recht über Landesrecht steht. Z.B. wird die Statik einer Maschine nur über die Maschinenrichtlinie geregelt und ist auch nur nach dieser zu prüfen.
Da dies in der Praxis trotzdem nicht immer vollzogen wurde, ist die Änderung an dieser Stelle ausdrücklich zu begrüßen.
Siehe hierzu:
Fotogalerie MBT 2023
Wir haben die von uns während der Konferenz erstellten Fotos gesammelt und für Sie eine Auswahl online gestellt.
Fotogalerie
Deutscher Maschinenrechtstag
Fotogalerie
Konferenz EU-Maschinenverordnung / EG-Maschinenrichtlinie
21. Maschinenbautage Köln 2024
Die traditionelle Konferenz rund um die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vom 08. bis 11. Oktober 2024.
Online und vor Ort in Köln