NEUE MBT-Videos EU-Binnenmarkt

NEUE MBT-Videos EU-Binnenmarkt

Wie angekündigt haben wir alle sechs kurzen Vorträge zum Thema "Einführung in den EU-Binnenmarkt" in unserem umgestalteten Studio neu für Sie aufgenommen. Gerne können Sie sich die neuen Videos dieser Vortragsreihe ansehen. Folgen Sie einfach dem Link zur Playlist der Reihe:

EU Binnenmarkt - Einführung

Wenn Ihnen die Videos gefallen, abonnieren Sie gerne unseren Videokanal auf YouTube. Sie werden dann automatisch informiert, wenn wir neue Lernvideos rund um das Thema Maschinenrichtlinie erstellt haben.

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Deutscher Maschinenrechtstag: Harter Brexit?

Wir hatten in der Agenda des Deutschen Maschinenrechtstag 2020 einen Slot für ein aktuelles Thema offen gelassen. Als ein solches aktuelles Thema mit konkreten Auswirkungen auf den Maschinen- und Anlagenbau drängt sich der Brexit geradezu auf. Nachdem UK bereits zu Beginn 2020 offiziell aus der EU ausgeschieden ist, endet am 31.12.2020 auch die Übergangsfrist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht in Sicht. Die laufenden Verhandlungen der EU mit UK treten auf der Stelle und lassen einen "harten Brexit" vermuten.

Mit Prof. Dr. Ludger Gisberts, von der Kanzlei DLA PIPER, haben wir einen ausgezeichneten Kenner des Brexit als Referenten für den Deutschen Maschinenrechtstag 2020 gewinnen können. Er wird Ihnen die Zusammenhänge und Auswirkungen des Brexit für den Maschinen- und Anlagenbau auf der Konferenz im Maritim Hotel vorstellen. Im Rahmen seines Vortrags wird er auch ein Live-Interview führen mit Teresa Hitchcock und Paul Hardy von der britischen DLA-PIPER Niederlassung.

Die traditionelle Konferenz rund um das Maschinen- und Anlagenrecht findet in diesem Jahr am 13. Oktober statt.

Deutscher Maschinenrechtstag: 13. Oktober 2020

Wir freuen uns auf Ihren Besuch der Veranstaltung, live vor Ort oder online über ZOOM.

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Maschinenbautage Köln: Referentenwechsel

Ein seit einigen Jahren kontrovers im Maschinen- und Anlagenbau diskutiertes Thema ist das Verhältnis der Funkanlagen -RED- zu der Maschinenrichtlinie. Die Diskussionen tragen dabei nicht immer zur Klarstellung bei. Das Thema steht deshalb in diesem Jahr auf der Agenda der Maschinenbautage.

Anstelle der bisher vorgesehenen Referentin der Bundesnetzagentur wird der Vortrag von Dominik Röske vom zuständigen Fachreferat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gehalten:

  • RED - FUNKANLAGENRICHTLINIE AN DER SCHNITTSTELLE ZUR MASCHINENRICHTLINIE
    • RED Anwendungsbereich
    • RED grundlegende Anforderungen
      • Produktsicherheit
      • EMV
      • Funkanforderungen
      • Zusätzliche Anforderungen über delegierte Rechtsakte
    • RED Konformitätsbewertungsverfahren und Pflichten der Marktakteure
    • RED / Maschinenrichtlinie

Die traditionelle Konferenz rund um die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG findet in diesem Jahr vom 13. bis 15. Oktober statt. Das Programm für die Konferenz Maschinenrichtlinie ist jetzt komplett.

Achtung:
Wegen der Hygienevorschriften ist es möglich, dass die Teilnehmerzahl der Konferenzen begrenzt werden muss. Bei der Vergabe der Plätze würden wir dann in der Reihenfolge der Anmeldungen vorgehen. Wir bitten Sie um Verständnis.

Wir bieten die Konferenzen aber auch online als Live-Stream an.

Auf Ihren Besuch unserer Tagung freuen wir uns.

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CE-Verträge: Neuer Beitrag

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bildet den öffentlich rechtlichen Rahmen beim Inverkehrbringen von vollständigen Maschinen und von unvollständigen Maschinen im europäischen Binnenmarkt. Dabei lässt sie Spielräume für Verkäufer und Käufer.

Privatvertraglich gilt es für die Parteien den Spielraum auf der einen Seite zu nutzen, aber auch Regelungslücken zu schließen und Graubereiche zu klären. Hersteller und Käufer von Maschinen und Anlagen müssen bei der Formulierung ihrer Verträge deshalb die EU-Binnenmarktanforderungen an Maschinen im Fokus haben.

Der neu in der Rubrik "CE-Verträge" aufgenommene Beitrag unserer beiden Referenten, RA Klaus Dannecker und Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann

"Regelungslücken" privatvertraglich ausgleichen

soll sowohl Hersteller wie auch Käufer von Maschinen und Anlagen bei ihrer Vertragsgestaltung unterstützen.

Um den kompletten Beitrag zu lesen, loggen Sie sich bitte vorher auf der Website www.maschinenrichtlinie.de ein.

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Was ist gemeint: Maschine im engeren oder weiteren Sinne?

Anhang I, Nr. 4.1.2.3 verwendet in den verschieden Absätzen den Begriff "Maschine" und "Lastaufnahmemittel". Unklar ist in einigen Absätzen, ob der Begriff "Maschine" für "Maschinen im weiteren Sinne" verwendet wird und damit auch "Lastaufnahmemittel" umfasst oder für "Maschinen im engeren Sinne" verwendet wird.

Grundsätzlich legt die Maschinenrichtlinie eingangs ihres Artikel 2 fest:

"Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck „Maschine“ die in Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben a bis f aufgelisteten Erzeugnisse."

Dieser Festlegung wurde aber augenscheinlich im Anhang I der Maschinenrichtlinie nicht konsequent gefolgt. Siehe hierzu:

Maschine im engeren oder weiteren Sinne?

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Prüfkoeffizient für Hebezeuge

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verlangt in Anhang I, Nr. 4.1.2.3., dass der Hersteller die ausreichende Festigkeit einer Maschine zum Heben von Lasten oder eines Lastaufnahmemittels (Hebezeuge) durch bestimmte Prüfungen nachweist. Bei den Prüfungen unterscheidet die Maschinenrichtlinie zwischen zwei Prüfverfahren, die ggf. parallel angewendet werden müssen.

Bei der Bestimmung der Prüflast unterscheidet die Maschinenrichtlinie zwischen manuell angetriebenen Hebemaschinen, Hebemaschinen mit anderen Antrieben und Lastaufnahmemitteln.

Siehe hierzu unsere Kommentierung:

Prüfkoeffizienten für Hebezeuge

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Auslegungssystematik für Hebezeuge

Der Hersteller muss auf einem Hebezeug dessen "maximale Tragfähigkeit" angeben. Diese Tragfähigkeit eines Hebezeugs muss der Hersteller mit Hilfe des "Betriebskoeffizienten" des "lasttragenden Bauteils" ermitteln. Basis der Berechnung ist die "Mindestbruchkraft" dieses Bauteils.

Siehe hierzu unsere Kommentierung:

Auslegungssystematik für Hebezeuge

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