Keine Betreiber- aber Herstellerhaftung

Gerne wollen wir Sie weiterhin mit unseren MBT-Informationen unterstützen

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt neue Regelungen zum Newsletterversand auf. Damit Sie auch weiterhin unsere aktuellen Informationen erhalten können, schicken Sie uns einfach die vorbereitete leere E-Mail indem Sie auf den nachfolgenden Link klicken:

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Alternativ können Sie uns auch gerne eine leere Email schicken an:
newsletteranmelden@maschinenbautage.eu
mit dem Betreff:
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Wir freuen uns, wenn Sie uns auch zukünftig Ihr Vertrauen schenken und wir Sie weiterhin mit aktuellen Informationen rund um die Maschinenrichtlinie unterstützen dürfen.

Wenn Sie uns schon eine entsprechende Mail geschickt haben, müssen Sie nicht mehr antworten. Wir haben das dann schon registriert.

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Schnittstellenprobleme nationales Baurecht / EU-Binnenmarktrecht

Die Schnittstelle zwischen dem europäischen Binnenmarktrecht und dem nationalen Baurecht bereitet auch heute noch immer wieder Probleme. Örtliche Baubehörden gehen nach den nationalen baurechtlichen Anforderungen vor und stufen z.B. Windkraftanlagen, Kühltürmen, Betonmischanlagen, Klapp- und Zugbrücken, Schleusenanlagen, ... als Bauwerke ein. Dazu verlangen sie dann, dass der Hersteller das baurechtlich Genehmigungsverfahren durchläuft. Insbesondere werden immer wieder Nachweise über die Statik und den Brandschutz verlangt.

Soweit es sich bei den "Bauwerken" um Maschinen oder Maschinenanlagen handelt, ist dies nach dem europäischen Produktrecht nicht zulässig. Diese Forderungen gehen über die Anforderungen des -höherwertigen- EU-Rechts hinaus und stellen insofern ein verbotenes Handelshemmnis dar.

Wie Sie in einem solchen Fall vorgehen können, lesen Sie in der FAQ unseres Autors Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann:

Probleme nationales Baurecht / EU-Binnenmarktrecht

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Urteil Waschstraße

Die Pressestelle des OLG Frankfurt hat am 14.12.2017 folgende Mitteilung veröffentlicht:

"Der Betreiber einer Waschanlage haftet nicht für Beschädigungen, die durch den Gebläsebalken einer Waschstraße verursacht werden, dessen Sensor defekt ist. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit heute verkündetem Urteil entschieden und bekräftigt, dass der Betreiber einer Waschstraße grundsätzlich nur für schuldhafte Pflichtverletzungen einzustehen habe."
[...]

Keine Haftung des Waschanlagenbetreibers für Schäden durch defekten Sensor des Trocknungsbügels

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Übersetzung des überarbeiteten EU-MRL-Leitfadens

Aktueller Stand der Überarbeitung des EU-MRL-Leitfadens im Rahmen der Kommentierung auf unserer Website "maschinenrichtlinie.de" ist § 250. Alle angepassten §§ des EU-Leitfadens sind/werden in der Kopfzeile zusätzlich mit "Edition 2.1" gekennzeichnet.

Die letzte Überarbeitung des europäischen Leitfadens zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde im Juli 2017 abgeschlossen. Wir hatten Sie darüber informiert, dass die Version 2.1 des geänderten Leitfadens nur in der englischen Originalfassung vorliegt:

EU-Guide Machinery Directive 2006/42/EC 2nd Edition Version 2.1

Unser Autor, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann, hat inzwischen weitere Teile des überarbeiteten Leitfadens im Rahmen der Kommentierung der Maschinenrichtlinie auf der Website "maschinenrichtlinie.de" übernommen und diese Teile incl. der Graphiken auch übersetzt und in die deutsche Fassung eingearbeitet. Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Arbeit noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird und das Sie in der Zwischenzeit ggf. auf den o.a. englischen Originaltext zurückgreifen müssen. Wir werden Sie über den Stand regelmäßig informieren.

 

Die Änderungen des überarbeiteten Leitfadens gegenüber der Version 2.0 finden Sie in nachfolgendem Dokument kenntlich gemacht:

Versionsvergleich EU-Guide Machinery Directive 2006/42/EC 2nd Edition Version 2.1 zu Version 2.0

Weiterhin haben wir die "Specific guidance documents"

in ihrer englischen Originalfassung in unsere Erläuterungen eingearbeitet. Im Rahmen der Kommentierung sind wir bisher nur auf die Erläuterungen der EU-Kommission in § 412 zu den Lastaufnahmemitteln eingegangen, da diese nach unserer Auffassung in großen Teilen nicht mit den verbindlichen rechtlichen Festlegungen übereinstimmen:

Beispielliste EU-Maschinenausschuss

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Neues Seminar "Zollabwicklung"

Haben Sie Ihre Zollverfahren im Griff, oder sind Sie eher unsicher ob Sie alles richtig machen?

Mit dem letzten Newsletter hatten wir Sie auf unser neues Seminar "Zollabwicklung, Exportkontrolle und Tarifierung für Maschinen und Anlagen" aufmerksam gemacht. Inzwischen sind auch das Detailprogramm und die Agenda fertig. Schauen Sie gerne rein.

Unser erfahrener und praxiserprobter Referent, Dipl.-Finanzwirt (FH) Abdulkerim Kuzucu, Chromit-Erz Außenwirtschaftsagentur Dr. Kobal & Kuzucu PartG mbB, wird Sie gerne in die Zoll-Thematik einführen. Wir würden uns freuen, Sie im Hilton Bonn zu unserem neuen Seminar begrüßen zu können.

Siehe hierzu:

Zollabwicklung, Exportkontrolle und Tarifierung

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Deteilprogramm Maschinenbautage Köln 2018

Die Maschinenbautage Köln feiern in diesem Jahr ihren 15. Jahrestag. Das Detailprogramm für die Konferenz "Maschinenrichtlinie" ist jetzt online. Alle Informationen hierzu finden Sie auch in englisch. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Die Themen für den 9. Deutschen Maschinenrechtstag am 16. Oktober 2018 stehen auch schon fest und werden in Kürze bekannt gegeben. Wir bitten Sie um etwas Geduld.

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