Keine Doppelprüfungen

Keine Doppelprüfungen

Bestimmte Prüfungen nach der BetrSichV scheinen sich auf den ersten Blick mit den Bestimmungen des EU-Binnenmarktrechts zu „beißen“. Hier werden scheinbar „Doppelprüfungen“ verlangt. Die Rechtslage ist allerdings eindeutig:

Doppelprüfungen zum Binnenmarktrecht werden durch die BetrSichV nicht gefordert.

Die Praxis zeigt allerdings, dass das nicht immer so gelebt wird. Die beteiligten Wirtschaftsakteure gehen im Bereich der überwachungsbedürftigen Anlagen häufig andere -seit vielen Jahren „eingetretene“- Wege. Die Motivation der Beteiligten von den rechtlichen Vorgaben abzuweichen, sind vielfältiger Natur und hängen von deren jeweiligem Blickwinkel ab.

Unser Autor Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann hat zu diesem Thema einen Fachaufsatz veröffentlicht:

Keine Doppelprüfungen
Überwachungsbedürftige Anlagen an der Schnittstelle
Maschinenrichtlinie / Betriebssicherheitsverordnung

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Maschinenbautage online als Webkonferenz

Gerne wollen wir Ihnen schon mal einen kleinen Vorgeschmack auf die Maschinenbautage Köln 2020 geben. Unsere beiden Referenten, Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann und Dr.-Ing. Björn Ostermann, haben sich schon mal für Sie auf die Bühne des Maritim Hotel Köln begeben und stellen Ihnen das Programm der beiden Konferenzen vor:

Video Maschinenbautage Köln 2020

Die traditionelle Konferenz rund um die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG findet in diesem Jahr vom 13. bis 15. Oktober statt. Das Programm für die Konferenz Maschinenrichtlinie ist jetzt komplett.

Achtung:
Wegen der Hygienevorschriften ist es möglich, dass die Teilnehmerzahl der Konferenzen begrenzt werden muss. Bei der Vergabe der Plätze würden wir dann in der Reihenfolge der Anmeldungen vorgehen. Wir bitten Sie um Verständnis.

Wir bieten die Konferenzen aber auch online als Live-Stream an.

Auf Ihren Besuch unserer Tagung freuen wir uns.

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Betriebsanleitung - Bedienungsanleitung - Gebrauchsanleitung

In verschiedenen Rechtsvorschriften und auch sonstigen in der Fachwelt zirkulierenden Unterlagen, bis hin zu Verträgen, werden unterschiedliche Begriffe verwendet, für die Anleitung, die ein Kunde vom Hersteller zusammen mit einem Produkt erhält:

  • Betriebsanleitung
  • Bedienungsanleitung
  • Gebrauchsanleitung
  • Dokumentation
  • ...

Aus den verschiedenen Begriffen werden dann im Streitfall schnell auch unterschiedliche Inhalte abgeleitet, die einerseits der Hersteller bereit ist, in seine Anleitung aufzunehmen und andererseits der Kunde erwartet und dann auch einfordert.

Unser Referent Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann hat dieses Thema jetzt in seine Kommentierung der Maschinenrichtlinie mit aufgenommen:

Betriebsanleitung - Begriff

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Betriebsanleitung kein "Sammelwerk" von Einzelbetriebsanleitungen

Immer wieder taucht die Frage auf, ob es möglich und zulässig ist die einzelnen Betriebsanleitungen der verschiedenen enthaltenen Bauteile einer "Maschine" und das heißt auch einer "Gesamtheit von Maschinen", als "Sammelwerk" zusammen zu heften und mit der Maschine als "Betriebsanleitung" auszuliefern. Nur erfüllt der Hersteller der Maschine damit auch die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an eine Betriebsanleitung?

Unser Referent Dipl.-Ing. Hans-J. Ostermann ist dieser Frage nachgegangen und hat das Thema in seine Kommentierung der Maschinenrichtlinie mit aufgenommen:

Betriebsanleitung kein "Sammelwerk" von Einzelbetriebsanleitungen

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Unser aller Gesundheit ist uns wichtig!

Wir wollen, dass Sie sich bei uns wohl und sicher fühlen. Deshalb haben wir für unsere Präsensveranstaltungen ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept entwickelt, dass wir Ihnen gerne vorstellen:

Hygiene- und Infektionsschutzkonzept

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