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Neues Produktsicherheitsgesetz
Am 27. Juli 2021 wurde das
im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Das neue Produktsicherheitsgesetz und das Anlagenüberwachungsgesetz sind rückwirkend zum 16. Juli 2021 in Kraft getreten.
Mit dem "Anpassungsgesetz" wird
- das ProdSG an die EU-Marktüberwachungsverordnung angepasst
- ein neues Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) im Hinblick auf den sicheren Betrieb solcher Anlagen erlassen
- die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) redaktionell an das neue ÜAnlG angepasst
Mit der Ausgliederung der überwachungsbedürftigen Anlagen aus dem ProdSG wird das ProdSG zu einem reinen Gesetz über die Produktsicherheit. Die hier eigentlich artfremden Regelungen über den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen werden in ein eigenständiges Gesetz überführt. Eine lange überfällige Rechtsbereinigung.
Mit dieser Trennung wird auch deutlich, dass die Bestimmungen für überwachungsbedürftige Anlagen im konkreten Fall nicht anstelle des Produktsicherheitsrechts treten. Auch für überwachungsbedürftige Anlagen gelten beim Bereitstellen auf dem Markt die produktrechtlichen Anforderungen, wie z.B. das einschlägige EU-Binnenmarktrecht mit der Maschinenrichtlinie, der Druckgeräterichtlinie und der ATEX-Richtlinie, um nur einige zu nennen.
Siehe hierzu auch unsere News vom 2. Oktober 2020:
Anlagenüberwachungsgesetz und Marktüberwachungsgesetz auf den MBT 2021
Das neue Anlagenüberwachungsgesetz und das neue Marktüberwachungsgesetz stehen auf der Agenda der Maschinenbautage Köln. Erfahren Sie aus erster Hand, welche Regelungen die beiden neuen Gesetze beinhalten und diskutieren Sie mit den Referenten.
Prozessanlagen aufteilen
Das Anlageninterpretationspapier vom BMAS und der Länder sieht eine "Gesamtheit von Maschinen" im Sinne der Maschinenrichtlinie gegeben, wenn zwischen miteinander verbundenen Maschinen und/oder unvollständigen Maschinen ein produktionstechnischer und ein sicherheitstechischer Zusammenhang gegeben ist. Es zeigt aber auch auf, wie Schnittstellen zwischen bestimmten Anlagenteilen ausgestaltet werden können, damit eine Prozessanlage in mehrere Gesamtheiten von Maschinen aufgeteilt werden kann. Dabei kommt es insbesondere auf die Gefährdung an den Schnittstellen der verschiedenen Anlagenteile an.
Siehe hierzu ausführlich die Kommentierung